Die gesetzlichen Grundlagen der JAV – einfach erklärt
Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Dort stehen eure Rechte, Pflichten und Möglichkeiten, um die Interessen der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer zu vertreten. Hier sind die wichtigsten Paragrafen und was sie für euch in der Praxis bedeuten:

§ 60 BetrVG – Warum gibt es die JAV?
Die JAV ist dafür da, die Interessen von Auszubildenden und jungen Arbeitnehmern unter 25 Jahren zu vertreten. Das heißt, ihr setzt euch für bessere Ausbildungsbedingungen, faire Behandlung und die Einhaltung von Gesetzen ein.
Anwendung in der Praxis:
Ihr könnt zum Beispiel überprüfen, ob Azubis ausreichend betreut werden, ob sie in ihrer Ausbildung sinnvoll eingesetzt werden oder ob sie regelmäßig Überstunden machen müssen – obwohl das rechtlich nicht erlaubt ist. Falls es Probleme gibt, könnt ihr diese dem Betriebsrat oder direkt dem Arbeitgeber melden.
§ 61 BetrVG – Wer darf wählen und gewählt werden?
- Alle Azubis und jungen Arbeitnehmer unter 25 Jahren dürfen die JAV wählen.
- In die JAV gewählt werden können ebenfalls nur Azubis und junge Arbeitnehmer – also keine älteren Kollegen oder der Betriebsrat.
Anwendung in der Praxis:
Vor jeder JAV-Wahl müsst ihr sicherstellen, dass alle Azubis informiert sind. Falls ihr selbst kandidieren wollt, könnt ihr ein Wahlprogramm aufstellen und erklären, wofür ihr euch einsetzen möchtet.
§ 62 BetrVG – Wie viele Mitglieder hat die JAV?
Die Größe der JAV hängt davon ab, wie viele Azubis es im Betrieb gibt. In kleineren Betrieben besteht die JAV oft nur aus einem oder zwei Mitgliedern, während es in großen Unternehmen mehrere JAV-Mitglieder gibt.
Anwendung in der Praxis:
Wenn euer Betrieb wächst und mehr Azubis eingestellt werden, solltet ihr prüfen, ob eure JAV groß genug ist, um alle Anliegen zu vertreten. Falls nötig, könnt ihr euch für eine größere JAV starkmachen.
§ 64 BetrVG – Was sind eure Aufgaben?
Als JAV habt ihr mehrere Aufgaben:
- Überprüfung, ob Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
- Verbesserungsvorschläge zur Ausbildung einbringen.
- Beschwerden von Azubis aufnehmen und Lösungen suchen.
- Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.
Anwendung in der Praxis:
Wenn zum Beispiel Azubis in einer Abteilung dauerhaft nur einfache Hilfsarbeiten erledigen und nichts lernen, könnt ihr das ansprechen und für eine bessere Ausbildung kämpfen.
§ 65 BetrVG – Welche Rechte hat die JAV?
Ihr dürft:
- Anträge an den Betriebsrat stellen, um Veränderungen für Azubis durchzusetzen.
- An Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn es um Azubi-Themen geht.
- Eigene Sprechstunden für Azubis organisieren, um ihre Anliegen zu besprechen.
Anwendung in der Praxis:
Wenn euch Azubis erzählen, dass sie in der Probezeit unfair behandelt werden oder Angst haben, nicht übernommen zu werden, könnt ihr mit dem Betriebsrat darüber sprechen. Der Betriebsrat kann dann Maßnahmen ergreifen, um für eine faire Übernahme zu sorgen.
§ 66 BetrVG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die JAV kann viel bewirken – aber sie kann nicht alleine entscheiden. Der Betriebsrat trifft die endgültigen Entscheidungen. Deshalb ist es wichtig, eng mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
Anwendung in der Praxis:
Nutzt regelmäßige Meetings mit dem Betriebsrat, um über aktuelle Themen zu sprechen. Wenn euch ein Azubi-Problem auffällt, überlegt gemeinsam, welche Lösungen ihr vorschlagen könnt.
§ 67 BetrVG – JAV-Sitzungen und interne Arbeit
Die JAV kann eigene Sitzungen abhalten, um sich über Probleme auszutauschen und Maßnahmen zu planen. Der Betriebsrat muss darüber informiert werden, darf aber nicht mitentscheiden.
Anwendung in der Praxis:
Plant feste Treffen, bei denen ihr euch mit der gesamten JAV zusammensetzt und Themen besprecht. So könnt ihr gemeinsam eine Strategie entwickeln, um die Ausbildung im Betrieb zu verbessern.
§ 68 BetrVG – Schulungen & Weiterbildung für die JAV
Damit ihr eure Arbeit richtig machen könnt, habt ihr ein Recht auf Schulungen und Seminare. Diese helfen euch, eure Rechte und Pflichten besser zu verstehen und sicher in eurer Rolle als JAV zu werden.
Anwendung in der Praxis:
Macht euch Gedanken darüber, welche Themen für euch besonders wichtig sind, und beantragt eine Schulung. Besonders am Anfang eurer Amtszeit ist es sinnvoll, eine Grundlagenschulung zur JAV-Arbeit zu besuchen.
§ 69 BetrVG – Schutz der JAV-Mitglieder
Eure JAV-Arbeit darf euch keinen Nachteil bringen. Ihr dürft wegen eures Engagements nicht schlechter behandelt, versetzt oder gekündigt werden.
Anwendung in der Praxis:
Falls ihr das Gefühl habt, dass ihr wegen eurer JAV-Tätigkeit schlechter gestellt werdet, könnt ihr euch an den Betriebsrat oder an die Gewerkschaft wenden. Sie helfen euch, eure Rechte durchzusetzen.
Ihr habt eine starke Stimme!
Die JAV hat viele Rechte und kann viel bewirken. Wichtig ist, dass ihr mit den Azubis im Betrieb im Austausch bleibt, Probleme erkennt und aktiv Lösungen sucht. Je besser ihr eure Rechte kennt, desto mehr könnt ihr für eine gute Ausbildung tun!