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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ausbildungszeugnis

5 Minuten Lesezeit

Das Ausbildungszeugnis ist mehr als nur eine Formalität – es ist der Schlüssel zur Zukunft. Es dokumentiert neben den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen auch die persönliche Entwicklung während der Ausbildung. Wichtig wird dieses Zeugnis besonders bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und es kann so noch Jahre nach Erstellung einen großen Einfluss auf den Lebenslauf der jungen Arbeitnehmer in deinem Betrieb haben.
Doch welche verschiedenen Arten von Ausbildungszeugnissen/Arbeitszeugnissen existieren überhaupt? Was ist eigentlich ein Zeugniscode? Und was gibt es für die JAV zu beachten?

Grundlagen zum Ausbildungszeugnis

Endet die Ausbildung, muss der Arbeitgeber jedem Azubi ein Ausbildungszeugnis ausstellen. Das regelt § 16 Abs. 1 BBiG. Der Azubi muss dafür nicht extra fragen. Achte als JAV gemeinsam mit dem Betriebsrat darauf, dass der Arbeitgeber diese Pflicht einhält.

Seit dem 1. August 2024 darf das Zeugnis auch elektronisch kommen. Das geht aber nur, wenn der Azubi einwilligt. Ohne Einwilligung gibt es das Zeugnis auf Papier mit Unterschrift. Das elektronische Zeugnis braucht eine qualifizierte elektronische Signatur. Hat nicht der Arbeitgeber selbst ausgebildet, soll auch der Ausbilder unterschreiben.

Das einfache Ausbildungszeugnis nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung und die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Azubi erworben hat. Soll das Zeugnis auch Verhalten und Leistung bewerten, muss der Azubi das verlangen. Dann bekommt er ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis (§ 16 Abs. 2 BBiG). Weise eure Azubis rechtzeitig vor dem Ausbildungsende auf diese Wahl hin.

Die Grundsätze

Die allgemein gültigen Grundsätze beim Erstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind wie folgt:

Wahrheitspflicht

Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen enthalten, die für eine Gesamtbeurteilung von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein „berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse“ haben könnte. Dabei ist der Arbeitgeber nicht zur schonungslosen Offenbarung aller ungünstigen Vorkommnisse verpflichtet. Negative Beurteilungen sind nur dann zulässig, wenn sie für die gesamte Dauer der Beschäftigung charakteristisch waren.

Wohlwollen

Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Beim Wohlwollen ist der Maßstab eines verständigen Arbeitgebers anzulegen. Sprich, es soll fair und förderlich formuliert sein, jedoch darf man nichts schönreden oder besser bewerten, als es tatsächlich war. Im Übrigen ergibt sich das verständige Wohlwollen auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Vollständigkeit

Vollständigkeit bedeutet, dass das Zeugnis keine Lücken enthalten darf. Es müssen alle Punkte für die Beurteilung der Leistung und der Führung erwähnt werden. Der Zeugnisaussteller darf nichts auslassen, was der Zeugnisleser üblicherweise erwartet.

Formulierungsfreiheit

Der Zeugnisaussteller ist frei bei der Wortwahl und Satzstellung.

Auf Basis dieser Grundsätze hat sich der sog. "Zeugniscode" entwickelt. Hinter diesem Code verbirgt sich eine spezifische Sprache, die oft subtile Nuancen und versteckte Botschaften enthält. So kann ein und derselbe Satz je nach Formulierung eine positive oder negative Bewertung ausdrücken.

Der "Zeugniscode"

Beispiele für Formulierungen im Ausbildungszeugnis und im Arbeitszeugnis

Sehr gut

  • Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Sie erzielte herausragende Arbeitsergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.
  • Er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden jederzeit als höflicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.
  • Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.

Gut

  • Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Er erzielte beste Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.
  • Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
  • Er hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

Befriedigend

  • Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Er war bei der Arbeit sorgfältig und genau.
  • Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • Er erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.

Ausreichend

  • Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • Er hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
  • Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.
  • Er hat unseren Erwartungen entsprochen.

Mangelhaft

  • Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.
  • Er war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • Ihr Verhalten war ohne Tadel.
  • Er hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.

Die Rolle der JAV

Du als JAV hast zwar keine Mitbestimmung, wenn es um die Formulierung des einzelnen Zeugnisses geht.

ABER was du mit Hilfe des Betriebsrats prüfen kannst, ist, ob alle Rechtsgrundsätze beim Verfassen dieses wichtigen Dokuments eingehalten wurden. Zum Beispiel kannst du sicherstellen, dass das Arbeitszeugnis fair und angemessen formuliert wurde. Dabei solltest du auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und auf die Fairness gegenüber dem Auszubildenden achten.

Von der Überwachung der Formulierungen bis zur Vermeidung von Diskriminierung – als JAV sollst du den Auszubildenden hier zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass ihr Zeugnis fair und aussagekräftig ist.

Als JAV kannst du beim Ausbildungszeugnis unterschiedlich mitwirken:

  1. Überwachung der Formulierungen: Überprüfe, ob die Formulierungen im Zeugnis die tatsächliche Leistung und das Verhalten des Auszubildenden angemessen widerspiegeln. Dies umfasst die Bewertung von Leistungen, persönlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen.
  2. Vermeidung von Diskriminierung: Achte darauf, dass im Zeugnis keine diskriminierenden oder unfairen Aussagen enthalten sind, die das berufliche Fortkommen des Auszubildenden beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere Bewertungen zu Alter, Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft.
  3. Einfordern rechtlicher Standards: Als JAV kennst du jetzt die rechtlichen Anforderungen an Arbeitszeugnisse und stellst sicher, dass das Zeugnis diesen Standards entspricht. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Transparenz und der Wahrheitsgehalt.
  4. Gemeinsame Gestaltung: In einigen Fällen kannst du als JAV direkt an der Erstellung des Zeugnisses beteiligt werden, indem du aktiv an der Formulierung von Passagen mitwirkst. Dies stellt sicher, dass die Perspektive der Auszubildenden angemessen berücksichtigt wird.
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