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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Arbeit und Schule meistern: Die Schlüsselrolle der JAV

6 Minuten Lesezeit
18.12.2024

Schule und Beruf ist für einen Auszubildenden nicht immer einfach zu vereinbaren. Hilfreich kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sein. Sie vertritt die Interessen der Azubis und steht bei verschiedenen Fragen zur Seite.

Wir behandeln hier wichtige Aspekte rund um die Arbeitsregelungen der Berufsschul- und Arbeitszeit. Zudem bekommt die JAV Tipps & Tricks von uns an die Hand, um die Azubis dabei zu unterstützen.

Die Regelungen zu Arbeitszeiten & Pausen

Die Arbeitszeitregelung ist ein wesentlicher Aspekt in der Ausbildung. Diese ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (nur für Minderjährige), das Arbeitszeitgesetz sowie das Berufsbildungsgesetz (für Volljährige) geregelt.

*Im Folgenden Text gelten alle Paragrafen aus dem JArbSchG für minderjährige Azubis und die aus dem BBiG + ArbZG für volljährige Azubis.

Dazu gibt es allgemein geregelte arbeitszeitliche Vorschriften:

KategorieMinderjährige AzubisVolljährige Azubis
Max. tägliche Arbeitszeit8 Stunden (§ 8 JArbSchG)8 Stunden (§ 3 ArbZG)
Max. wöchentliche Arbeitszeit40 Stunden (§ 8 JArbSchG)48 Stunden (§ 3 ArbZG)
PausenregelungenMindestens 30 Minuten nach 4,5 Stunden, 60 Minuten nach mehr als 6 Stunden 
(§ 11 JArbSchG)
Mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden, 45 Minuten nach mehr als 9 Stunden 
(§ 4 ArbZG)
SamstagsarbeitNicht erlaubt, außer Ausgleichstag in derselben Woche (§ 16 JArbSchG)Erlaubt (§ 10 ArbZG)
SonntagsarbeitNicht erlaubt, außer Ausgleichstag in derselben Woche (§ 17 JArbSchG)Erlaubt, Ausgleichstag innerhalb von 2 Wochen
(§ 9 ArbZG) (§ 11 ArbZG)
NachtarbeitZwischen 20.00 und 6.00 Uhr darf nicht gearbeitet werden, Ausnahmen möglich  
(§ 14 JArbSchG)
Erlaubt, Ausgleichstag innerhalb von 2 Wochen
(§ 6 ArbZG)
SchichtarbeitErlaubt, ohne Überschreitung der individuellen Stundenzahl und beachten der Nachtruhe
(§ 14 JArbSchG)
Erlaubt (§ 6 ArbZG)

Branchenspezifische Unterschiede und Tarifverträge können zusätzliche Regelungen enthalten, und variieren.

Wie läuft die Anrechnung von der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit?

Ein weiterer Punkt ist, die Regelungen bezüglich der Berufsschule. Was mache ich, wenn ein Schultag ausfällt? Muss ich auch in den Ferien zur Schule? Wir wollen helfen diese Irrtümer aufzuklären und sagen wie es wirklich ist. :)

Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden für die Berufsschule bezahlt freistellen. Das heißt, die Zeit in der Schule muss nicht in der Arbeit nachgeholt werden und es darf kein Urlaub dafür abgezogen werden (§ 9 JArbSchG; § 15 BBiG).

Dabei spielt es keine Rolle, ob man Block-, Wochenweise oder an Wochentagen Unterricht hat. Dies gilt auch für den Online-Unterricht, Prüfungen oder andere Bildungsmaßnahmen außerhalb der Schule/ des Betriebs (§ 10 JArbSchG; § 15 BBiG).

Sollte es der Fall sein, dass Azubis, vom Ausbildungsbetrieb nicht für den Berufsschulbesuch freigestellt werden, sind sie dennoch berechtigt am Unterricht teilzunehmen. Der Betrieb darf die Auszubildenden deshalb nicht abmahnen oder kündigen. Sanktionen für den Ausbildungsbetrieb sind im BBiG und im JArbSchG festgehalten.

Achtung: Bei Klassenfahren und Ausflügen sollte abgeklärt werden, ob eine Freistellung nötig ist oder der Ausflug im Rahmen des Lehrplans stattfindet.

Die Regelungen zu den Berufsschulzeiten

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass die Berufsschulzeit als Teil der regulären Arbeitszeit zu behandeln ist. Hierbei gibt es wichtige Details zu beachten:

  • Arbeitszeit vor Unterrichtsbeginn: Wenn die Berufsschule vor neun Uhr beginnt, dürfen Auszubildende davor nicht beschäftigt werden. (§ 9 Abs.1 Nr. JArbSchG; §15 Abs. 1 BBiG)
  • Reisezeit zur Schule: Die Zeit, die man benötigt, um zur Berufsschule zu gelangen, wird in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet.
  • Anrechnung der Berufsschulzeit: Berufsschulunterricht wird grundsätzlich mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG; § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten gilt als voller Arbeitstag (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG; § 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Das bedeutet, dass dieser Tag mit acht Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet wird, selbst wenn der Schulbesuch weniger Zeit in Anspruch nimmt. Sollte man weniger als diese geregelte Zeit in der Schule sein, kann das Unternehmen den Azubi nach der Schule noch in den Betrieb schicken.

Bei Blockunterricht zählt eine Berufsschulwoche als wöchentliche Arbeitszeit, sofern sie 5 Tage die Woche und mehr als 25 Stunden umfasst. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG; § 15 Abs. 1 Nr. 2 BBiG)

  • Kürzere Unterrichtstage: Wenn ein Berufsschultag weniger als fünf Unterrichtsstunden umfasst, wird dieser nur anteilig auf die Arbeitszeit angerechnet. Das gilt z.B., wenn Schulstunden ausfallen. Solch ein Fall kann auch arbeitsvertraglich oder persönlich geregelt werden.

Neu ist, dass seit 2020 jugendliche und erwachsene Auszubildende hinsichtlich der Freistellung für die Berufsschule gleich behandelt werden (§ 15 BBiG). Dennoch gelten für minderjährige Auszubildende weiterhin besondere Regelungen, die im JArbSchG festgelegt sind.

Sonderfälle

Was tun, wenn die Berufsschule ausfällt?

Sollte der Unterricht zum Beispiel wegen Streik oder speziellen Feiertagen entfallen, so sollte man erst einmal dem Betrieb Bescheid geben. Mit dem Ausfall des Berufsschulunterrichts entfällt auch die Freistellungspflicht. Stattdessen muss der Azubi in das Unternehmen. Gibt man vorab nicht Bescheid und bleibt Zuhause (eventuell auch unwissentlich), darf das abgemahnt werden.

Wie ist das mit den Ferien?

Die Berufsschule hat die gleichen Regelungen wie andere Schulen und ist in den Ferien geschlossen. Fällt der Unterricht in dieser Zeit aus, musst du, wie oben genannt in die Arbeit kommen / Urlaub nehmen (Freistellungspflicht entfällt). Bei Blockunterricht sind die Ferien im Normalfall im Blockplan berücksichtigt.

Wie wird während der Berufsschule bezahlt?

Laut §19 BBiG muss das Azubigehalt auch bezahlt werden, wenn diese in der Berufsschule oder bei Prüfungen sind.

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In diesem Ratgeber erfahrt ihr, worauf ihr als JAV-Mitglieder achten solltet und welche Möglichkeiten ihr in eurem Amt habt. Jedes JAV-Mitglied erhält hier wertvolle Tipps für den Arbeitsalltag!

Ratgeber Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Wie kann die JAV Azubis in der Berufsschulzeit unterstützen?

  • Regelmäßige Sprechstunden oder Treffen anbieten, bei denen Azubis Anliegen, Fragen oder Probleme äußern können.
  • Nutzen digitale Kommunikationsmittel wie WhatsApp-Gruppen oder Slack, um erreichbar zu sein.
  • Lernunterstützung und – Materialien bereitstellen (z.B. Zusammenfassungen, Lernkarten oder alte Prüfungen).
  • Lerngruppen für gegenseitige Unterstützung organisieren.
  • Individuelle Beratungsgespräche anbieten, um individuelle Probleme oder Herausforderungen zu besprechen und Lösungen zu finden.
  • Als JAV engen Kontakt zu Lehrkräften und der Schulleitung halten (abchecken aktueller Entwicklungen und möglichen Problemen).
  • Organisation von Workshops zu Themen wie Zeitmanagement, Prüfungsvorbereitung, Stressbewältigung und Kommunikation. Oder Schulungen, die zusätzliche berufliche Qualifikationen vermitteln.
  • Teambuilding-Events wie Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten planen.
  • Azubis ermutigen, regelmäßig Feedback zu geben und Verbesserungsvorschläge umsetzen.
  • Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten.
  • Unterstütze Azubis bei Konflikten oder Problemen, z.B. mit Lehrkräften oder Vorgesetzten, und setze dich für ihre Rechte ein.
  • Mentoring-Programme für Mitarbeiter initiieren (Wie stehe ich Azubis mit Rat und Tat zur Seite).
  • Sich als JAV schulen lassen, um mit Wissen bestmöglich helfen zu können.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann den Azubis dabei helfen, indem sie tatkräftig unterstützt. Durch eine Kombination der genannten Maßnahmen kann man sicherstellen, dass die Azubis im Betrieb gut gefördert werden, sowohl während ihrer Zeit in der Berufsschule als auch darüber hinaus. So wird ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf gewährleistet.

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