Krisen treffen alle – und (schwer-)behinderte Mitarbeiter besonders
Krise hier, Restrukturierung da – und mittendrin (schwer-)behinderte Beschäftige, die um ihre Jobs bangen. Unternehmen stehen unter Druck, Kosten zu senken, und Restrukturierungsmaßnahmen führen immer wieder zu Kündigungen - auch von Menschen mit Behinderung. In dieser herausfordernden Zeit sind Sie als Schwerbehindertenvertretung (SBV) besonders gefragt. Sie sind die Schutzmauer gegen unrechtmäßige Kündigungen und die starke Stimme für Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Wahrung ihrer Rechte. Für Sie heißt es in dieser Zeit: Wissen, handeln, durchsetzen!

Wirtschaftliche Lage und Auswirkungen auf (schwer-)behinderte Beschäftigte
In Krisenzeiten steigt die Gefahr, dass Unternehmen ihre sozialpolitischen Verpflichtungen hintenanstellen. Laut des Inklusionsbarometers Arbeit 2024 der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Instituts sind (schwer-)behinderte Menschen nach wie vor überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Während sich der Arbeitsmarkt insgesamt langsam erholt, bleibt die Situation für Menschen mit Behinderung prekär. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie als SBV Ihrem Arbeitgeber verdeutlichen, warum der Schutz und die Integration von Menschen mit Behinderung unverzichtbar sind.
Betriebsbedingte Kündigung und (Schwer-)behinderung
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzen viele Arbeitgeber auf betriebsbedingte Kündigungen. Oft trifft es besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter (schwer-)behinderte Menschen. Manche Betriebe begründen Entlassungen mit Umstrukturierungen oder dem Wegfall von Tätigkeiten. Dabei prüfen sie nicht immer, ob eine Weiterbeschäftigung möglich wäre. Achten Sie als SBV darauf, dass dies nicht passiert! Unternehmen sind nach § 154 SGB IX verpflichtet, (schwer-)behinderte Menschen zu beschäftigen.
Was können Sie als SBV tun?
Für Sie heißt es: Keine Ausreden durchgehen lassen!
- Erinnern Sie Ihren Arbeitgeber an seine gesetzlichen Verpflichtungen
- Kämpfen Sie für einen fairen Umgang mit (schwer-)behinderten Beschäftigten
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) konsequent, um Arbeitsplätze zu sichern
- Fördern Sie eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und externen Beratungsstellen
Mit diesen Punkten können Sie Ihre Position stärken und Kündigungen gezielt hinterfragen
Kündigungen (schwer-)behinderter Beschäftigter – Was ist zu beachten?
Der besondere Kündigungsschutz für (schwer-)behinderte Menschen gemäß § 168 SGB IX sieht vor, dass eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts wirksam ist. Dennoch versuchen manche Arbeitgeber, diesen Schutz zu umgehen oder nutzen betriebsbedingte Kündigungen als Vorwand. Sie als SBV sollten daher frühzeitig involviert werden, um rechtzeitig gegen unrechtmäßige Kündigungen vorzugehen. Behalten Sie unbedingt diese Fehler von Arbeitgebern im Blick!
Häufige Fehler von Arbeitgebern bei Kündigungen:
- Keine Beteiligung der SBV:
Nach § 178 Abs. 2 SGB IX müssen Sie als SBV vor einer Kündigung umfassend beteiligt werden. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung anfechtbar. - Fehlende Zustimmung des Integrationsamts:
Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. - Keine Prüfung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten:
Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. - Mangelhafte Sozialauswahl:
(schwer-)behinderte Beschäftigte müssen in eine Sozialauswahl einbezogen und besonders berücksichtigt werden.
Ihre Position als Schwerbehindertenvertretungen stärken
Damit Sie gut gewappnet sind, sollten Sie sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren:
- Frühzeitige Einbindung:
Bemühen Sie sich aktiv um eine frühzeitige Information zu geplanten Kündigungen und suchen Sie den Kontakt zum Integrationsamt. - Schulung und Weiterbildung:
Bilden Sie sich regelmäßig mit Seminaren zum Kündigungsrecht, BEM und Prävention fort, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. - Vernetzung mit anderen Schwerbehindertenvertretern:
Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben kann Ihnen wertvolle Tipps liefern. - Proaktive Beratung der Betroffenen:
Informieren Sie betroffene Beschäftigte frühzeitig über ihre Rechte und unterstützen Sie sie. - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:
Ein gemeinsames Vorgehen erhöht den Druck auf den Arbeitgeber. - Einschaltung externer Beratungsstellen und Rechtsanwälte:
In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Expertise einzuholen. - Prävention ist der beste Schutz!
- Förderung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM):
Ein gut durchgeführtes BEM kann helfen, Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. - Einsatz für eine inklusive Unternehmenskultur:
Je besser die Inklusion im Unternehmen verankert ist, desto unwahrscheinlicher sind Kündigungen (schwer-)behinderter Menschen. - Sensibilisierung der Führungskräfte:
Arbeitgeber und Vorgesetzte sollten Sie regelmäßig über ihre Pflichten und den Mehrwert inklusiver Beschäftigung informieren.
Fazit
Die Spielregeln sind klar: Wenn Sie gut vorbereitet sind, können Sie betroffenen Beschäftigten wirksam helfen! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich intensiv mit der aktuellen Rechtslage und den Handlungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Sie als SBV sollten Ihre Handlungsspielräume kennen, sich eng mit dem Betriebsrat abstimmen und sich nicht scheuen, das Gespräch mit dem Integrationsamt und externen Fachstellen zu suchen. Durch ein aktives und gut vorbereitetes Vorgehen lassen sich Kündigungen verhindern und die Rechte (schwer-)behinderter Menschen nachhaltig schützen.