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Die doppelte Diskriminierung

3 Minuten Lesezeit

„Die doppelte Diskriminierung“ offenbart die herausfordernde Situation schwerbehinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt, wie eine Studie von Aktion Mensch 2023 zeigt. Trotz der Bemühungen um Gleichstellung und Inklusion weist das Ergebnis auf deutliche Defizite hin – von Lohngefällen bis hin zu fehlenden Aufstiegschancen. Wir tauchen tiefer in die Thematik ein, um die größten Baustellen aufzuzeigen und Möglichkeiten zur Verbesserung zu erklären.

Schwarze Waage mit Menschen drauf und im Hintergrund der Himmel

Zweimal benachteiligt

Doppelte Diskriminierung – so lautet das Prädikat, das arbeitende Frauen mit einer Schwerbehinderung erhalten: Sie befinden sich bei den Themen Lohn, Vollzeit- und Führungspositionen am unteren Ende der Skala. Zusätzlich sehen sie sich auch durch Haushalts- und Familienaufgaben übermäßig belastet. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Studie, die die Aktion Mensch anlässlich des Weltfrauentags 2023 veröffentlicht hat. Die Studie basiert auf einem systematischen Vergleich der Erwerbssituation von Frauen mit und ohne Schwerbehinderung sowie den entsprechenden männlichen Bevölkerungsgruppen.

Die Verknüpfung von Geschlecht und Behinderung hat einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen von Frauen in Deutschland. Die Sprecherin der Aktion Mensch, Christina Marx, kommentiert die aktuelle Situation als einen Überlebenskampf für viele Frauen mit Behinderung in der Berufswelt. Um sich in der Arbeitswelt zu behaupten, sehen sie sich mit einer doppelten strukturellen Benachteiligung konfrontiert.

Lohngefälle und fehlende Aufstiegschancen

Die Untersuchung verdeutlicht eine erhebliche Gehaltskluft zwischen Frauen und Männern mit Behinderung.

Frauen mit Behinderung erhalten die geringste Entlohnung für ihre berufliche Tätigkeit. Fast ein Drittel von ihnen fällt in die Einkommenskategorie unter 1.000 Euro netto.

Dies offenbart ein deutliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle unter den Beschäftigten mit Behinderung: Kolleginnen mit Behinderung verdienen im Durchschnitt monatlich 667 Euro netto weniger als ihre männlichen Berufsgenossen.

Darüber hinaus sind Frauen mit Behinderung selten in leitenden Positionen vertreten. Dabei ist ihr Antrieb zu beruflichem Fortschritt stärker ausgeprägt als bei männlichen behinderten Beschäftigten, etwa wie bei Frauen und Männern ohne Behinderung.

Teilzeitarbeit und Belastung durch Hausarbeit

Frauen mit Behinderung arbeiten am häufigsten in Teilzeitmodellen. Verglichen mit behinderten männlichen Kollegen sowie mit arbeitenden Männern und Frauen ohne Behinderung ist dies besonders auffällig.
37 Prozent von ihnen haben keine Vollzeitstelle. Das erklärt auch, dass sich mehr als ein Drittel der schwerbehinderten Frauen Sorgen um ihre finanzielle Zukunft machen.

Hinzu kommt, dass sie sich stärker von Haushalts- und Familienaufgaben belastet fühlen als ihre männlichen Kollegen. Auch dort ist es ungefähr ein Drittel, das sich für eine fairere Verteilung der Aufgaben im Haushalt ausspricht. Sie wünschen sich mehr Unterstützung in ihrer Partnerschaft, als sie bis jetzt haben.

Stress am Arbeitsplatz durch Einstiegsschwierigkeiten

Ein weiteres Phänomen ist der tägliche Druck, den die Frauen mit Behinderung beklagen. Sie haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sei es, weil es viel Konkurrenz gibt oder weil sie einen hohen Leistungsdruck spüren.

Das kann darin begründet liegen, dass es für viele Frauen schwer ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie meinen, ihre Diskriminierung beginnt schon, bevor sie überhaupt anfangen können zu arbeiten. Der Grund liegt darin, dass sie aufgrund ihrer Behinderung viel seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden. Im Vergleich dazu erhalten ihre Geschlechtsgenossinnen ohne Behinderung häufiger solche Einladungen.

Fazit

Nehmen Sie doch den diesjährigen Frauentag einmal mehr zum Anlass, ein besonderes Augenmerk auf die schwerbehinderten Frauen in Ihrem Betrieb zu legen. Als SBV können Sie eine sehr gute Unterstützung bieten. Dies gilt insbesondere bei Themen wie gerechter Bezahlung, der Aufstockung von Arbeitsstunden oder betriebsinternen Aufstiegsmöglichkeiten für die einzelnen Mitarbeiterinnen.

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