Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

BGB - § 2257 Widerruf des Widerrufs

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.