Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

BGB - § 1645 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte

Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen.