Forum
Wissen
Seminare


WirtschaftsausschussWirtschaftsausschussGründungSitzungenOrganisationEinigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten
Wirtschaftsausschuss

Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

2 Minuten Lesezeit

Lesen Sie in diesem Artikel, wie oft eine WA-Sitzung stattfinden soll und wer teilnahmeberechtigt ist.

Eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet statt

Häufigkeit von WA-Sitzungen

Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine "Soll-Vorschrift" handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden. Die Einladung und ggf. die Mitteilung einer Tagesordnung hat rechtzeitig zu erfolgen. In aller Regel wird dies durch den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses geschehen, dessen Wahl möglich, aber nicht erforderlich ist.

Teilnahmerecht

Der Unternehmer oder sein Vertreter haben an den Sitzungen des Wirtschaftsauschusses teilzunehmen. Weigert sich der Unternehmer, kann dies eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG sein. Der Unternehmer kann weitere sachkundige Arbeitnehmer hinzuziehen. Wollen Unternehmer oder Wirtschaftsausschuss einen externen Sachverständigen hinzuziehen, so bedarf dies einer näheren Vereinbarung zwischen Unternehmer und Wirtschaftsausschuss.

Eine Teilnahme eines Beauftragten einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft ist zulässig, vgl. F.K.H.E. § 108 Rn. 22, 20 Auflage

Recht auf Einsichtnahme spezieller Unterlagen

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Umfangreiche Unterlagen, oder soweit dies erforderlich scheint, hat der Unternehmer dem Wirtschaftsausschuss bereits vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dürfen sich Notizen machen. Ein Anspruch auf Überlassung oder Kopien von Unterlagen besteht jedoch nicht.

Berichterstattung

Nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss nach jeder Sitzung unverzüglich einen vollständigen Bericht an die zuständigen (Gesamt-)Betriebsräte abzugeben.

Die Erläuterung des Jahresabschlusses durch den Unternehmer hat gegenüber dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat zu erfolgen, § 108 Abs. 5 BetrVG.

Unter Jahresabschluss ist die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zu verstehen, Jahresabschluss ist auch der Konzernabschluss.

Die Unterrichtung über den Jahresabschluss mit Lagebericht hat unverzüglich nach Eingang des Prüfberichts zu erfolgen, vgl. F.K.H.E. § 108 Rn. 33, 20. Auflage.

Nach § 108 Abs. 6 BetrVG gilt dies auch für den Fall, dass die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses von einem anderen Ausschuss des Betriebsrats wahrgenommen werden.

Wirtschaftsausschuss spezial: Kommunikationstraining
4,7
219 Bewertungen
Klar, überzeugend und erfolgreich argumentieren
Stärken Sie Ihre Wirkung im Wirtschaftsausschuss: In diesem Kommunikationstraining entwickeln Sie klare Ziele, argumentieren überzeugend mit Zahlen und führen anspruchsvolle Gespräche souverän – mit Geschäftsführung wie Betriebsrat. Nutzen Sie diese Chance für spürbar mehr Durchsetzungskraft – jetzt anmelden!
4,7
219 Bewertungen
Artikel teilen

Autor: Markus Schliess

War der Artikel hilfreich?

4,5
5 Bewertungen

Forum
Passende Diskussionen

  • Räume für den Wirtschaftsausschuss

    Hallo, Wir haben seit neusten einen Wirtschaftsausschuss und ich bin die Sprecherin von diesen. Wir sind ein Filialbetrieb, ähnlich wie Nordsee und die Mitglieder des Ausschusses sind sehr verstreut. Die Büros des Betriebsrates sind 2…

  • Tagesordnung zur Betribsratsitzung rechtzeitig / Beschlüsse evtl. ungültig??

    Wir haben ein 9er BR und bei der Konstituierenden Sizung (04.2018) wurde auch ein Betriebsausschuss bestehend aus BR Vorsitzendem, Stellvertreter und einer weiteren Person gewählt. Jetzt ist einer BR Kollegin (nach Schulungsbesuch)…

  • Geheimhaltung des Wirtschaftsausschuss

    Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Bei einer Sitzung des Wirtschaftsausschuss hat ein Mitglied eine etwas ungeschickte Aussage gemacht, diese Aussage wurde von der abgesandten Person der GL so direkt an die Geschäftsleitung…

  • Werden BR-Sitzung auf die Freistellung angerechnet?

    In unserem Betrieb steht dem Betriebsrat eine Freistellung zu. Wir haben diese Freistellung auf zwei Personen aufgeteilt. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende haben jeweils 50% dieser Freistellung bekommen. Nun die Frage…

  • Fortbestand des Wirtschaftsausschusses nach den Betriebsratswahlen

    Muss ein vom GBR bestellter Wirtschaftsausschuss nach den regelmäßigen Betriebsratswahlen komplett neu gegründet werden, auch wenn Mehrheit der GBR-Mitglieder weiter im Amt bleibt? Oder besteht der Wirtschaftsausschuss unverändert weiter…

Interessante
Seminare

Wirt­schafts­wis­sen für Be­triebs­rä­te
Wirtschaftliche Grundlagen für BR – überzeugend verhandeln!
4,7
1.557 Bewertungen

Praktische
Arbeitshilfen

Musterbriefe

Ein­la­dung zur Be­triebs­rats­sit­zung an den Wirt­schafts­aus­schuss
Alle anzeigen

Checklisten

Ge­schäfts­füh­rung des Wirt­schafts­aus­schus­ses
Alle anzeigen

Urteile

Alle anzeigen

Das könnte Sie interessieren
Weitere Artikel zum Thema

Da eine Lösung in der Einigungsstelle gefunden wurde geben sich die Parteien die Hand

Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten

3 Minuten Lesezeit
|