Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Vorbereitung der Sitzung
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Die Vorbereitung erfolgt durch den Vorsitz oder den Sprecher, sofern vorhanden
Ansonsten muss dies intern geregelt werden
Vor- und Nachbereitungssitzungen für Mitglieder
Einmal im Monat findet eine Sitzung statt (§ 108 Abs. 1 BetrVG)
Zu den Aufgaben zählen die Koordination eines Termins, das ausfertigen einer Tagesordnung und den Versand einer Einladung
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Teilnehmer
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Vertrauenspersonen Schwerbehinderten haben ein Recht auf Teilnahme im beratenden Sinne
Beauftrage einer Gewerkschaft haben ein Recht auf Teilnahme gemäß § 31 BetrVG
Laut § 80 Abs. 3 BetrVG sind auch Sachverständige zugelassen
Unternehmer haben eine Pflicht zur Teilnahme nach § 108 Abs. 2 BetrVG
Eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses ist auch ohne einen Vertreter des Arbeitgebers möglich (wenn notwendig)
Ist der Unternehmer verhindert muss ein fachkundiger Vertreter mit entsprechender Erlaubnis entsendet werden, zur Übermittlung der erforderlichen Informationen
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Die Sitzung
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