Die Mitgliederanzahl des Wirtschaftsausschusses liegt zwischen 3 und 7 Personen
Der Betriebsrat legt die genaue Anzahl fest
Mindestens ein Mitglied des Betriebsrats muss im Wirtschaftsausschuss vertreten sein
Folgende Personen dürfen im Wirtschaftsausschuss sitzen
Leitende Angestellte
Mitarbeiter aus ausländischen Unternehmen
Arbeitnehmer des Betriebs, die sich persönlich dafür eignen bzw. fachlich qualifiziert sind
Es gilt: Pro Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen
Gewählt wird vom Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat mittel Stimmenmehrheit