Ausbildungsvergütung: Ein Blick auf die Fakten und Entwicklungen
Die Vergütung von Auszubildenden ist ein Thema von zentraler Bedeutung. Dies ist nicht nur für die Auszubildenden relevant, sondern auch für die Unternehmen, die sie ausbilden. Doch wie steht es eigentlich um die Vergütung der Auszubildenden im Betrieb? Und erhalten alle Auszubildenden im Unternehmen die gleiche Vergütung? Um einen ersten Überblick zu verschaffen, betrachten wir drei Fakten rund um das Thema Ausbildungsvergütung.
Drei Fakten zur Ausbildungsvergütung
Fakt 1: Die gesetzliche Mindestvergütung
Die Ausbildungsvergütung unterliegt der gesetzlichen Mindestvergütung für Auszubildende. Aktuell liegt diese Mindestvergütung bei 682,00 € brutto pro Monat (bei Ausbildungsstart in 2025 und für das erste Lehrjahr). Gemäß den neuen Bestimmungen steigt diese auf 724 €. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die neue monatliche Mindestvergütung 854 €, im dritten Ausbildungsjahr 977 € und im vierten Jahr 1.014 €. Diese Mindestvergütung stellt sicher, dass Auszubildende zumindest einen bestimmten Betrag erhalten, der ihre Lebenshaltungskosten während der Ausbildung abdecken soll.
Fakt 2: Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe
Für Ausbildungsbetriebe, die tarifgebunden sind, gilt die im Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung. Dies bedeutet, dass der Betrieb verpflichtet ist, die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung zu zahlen. Eine Abweichung nach unten ist auch möglich. Diese Tarifverträge können branchenspezifisch sein und variieren je nach Wirtschaftszweig. Laut BIBB Berechnungen lagen im letzten Jahr jedoch die meisten Ausbildungsvergütungen sowieso über der Mindestausbildungsvergütung.
Fakt 3: Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe mit Branchentarifvertrag
Selbst wenn ein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, kann es sein, dass für die jeweilige Unternehmensbranche ein Tarifvertrag existiert. In diesem Fall kann die Ausbildungsvergütung um maximal 20 % von den tariflichen Werten nach unten abweichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vergütung nicht unter die gesetzliche Mindestvergütung s.o. für Auszubildende fallen darf. Sollte die tarifliche Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung liegen, muss der Betrieb mindestens die Mindestvergütung zahlen.
Entwicklung der Ausbildungsvergütung
Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung kann verschiedene Gründe haben. Zum einen können wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die allgemeine Entwicklung der Lohnkosten oder die Tarifverhandlungen in den jeweiligen Branchen. Zum anderen können auch gesetzliche Änderungen, wie die Anpassung der Mindestvergütung, zu einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung führen.
Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist nicht nur wichtig für die finanzielle Absicherung der Auszubildenden, sondern auch für ihre Motivation und ihre langfristige Bindung an das Unternehmen. Unternehmen, die ihren Auszubildenden eine faire Vergütung bieten, können dadurch nicht nur qualifizierte Fachkräfte gewinnen, sondern auch ihr Image als attraktiver Ausbildungsbetrieb stärken.
Insgesamt zeigt sich, dass die Ausbildungsvergütung einem klaren rechtlichen Rahmen unterliegt, der sicherstellen soll, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung erhalten. Gleichzeitig unterliegt die Ausbildungsvergütung auch einem gewissen Anpassungsprozess, der durch wirtschaftliche, gesetzliche und tarifliche Entwicklungen beeinflusst wird. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Ausbildungsvergütung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.
Zusammenarbeit JAV und BR
Die JAV hat keine direkte Mitbestimmung bei der Ausbildungsvergütung. Dennoch könnt ihr den Betriebsrat um Unterstützung bitten, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Die Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist entscheidend, um die Interessen der Auszubildenden zu vertreten und ihre Ausbildungsbedingungen zu verbessern.
Als JAV könnt ihr den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat über die Mindestausbildungsvergütung informieren, um sicherzustellen, dass alles auf die neue monatliche Mindestvergütung für 2026 angepasst wird. Außerdem könnt ihr die Azubis darüber aufklären und ihnen bei Fragen zur Seite stehen.