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Ausbildungsvergütung: Ein Blick auf die Fakten und Entwicklungen

3 Minuten Lesezeit
08.02.2024

Die Vergütung von Auszubildenden ist ein Thema von zentraler Bedeutung. Dies ist nicht nur für die Auszubildenden relevant, sondern auch für die Unternehmen, die sie ausbilden. Doch wie steht es eigentlich um die Vergütung der Auszubildenden im Betrieb? Und erhalten alle Auszubildenden im Unternehmen die gleiche Vergütung? Um einen ersten Überblick zu verschaffen, betrachten wir drei Fakten rund um das Thema Ausbildungsvergütung.

Drei Fakten zur Ausbildungsvergütung

Fakt 1: Die gesetzliche Mindestvergütung

Die Ausbildungsvergütung unterliegt der gesetzlichen Mindestvergütung für Auszubildende. Gemäß den aktuellen Bestimmungen liegt diese Mindestvergütung bei 649,00 € brutto pro Monat (bei Ausbildungsstart in 2024 und für das erste Lehrjahr). Diese Mindestvergütung stellt sicher, dass Auszubildende zumindest einen bestimmten Betrag erhalten, der ihre Lebenshaltungskosten während der Ausbildung abdecken soll.

Fakt 2: Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe

Für Ausbildungsbetriebe, die tarifgebunden sind, gilt die im Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung. Dies bedeutet, dass der Betrieb verpflichtet ist, die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung zu zahlen. Eine Abweichung nach unten ist in der Regel nicht möglich. Diese Tarifverträge können branchenspezifisch sein und variieren je nach Wirtschaftszweig.

Fakt 3: Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe mit Branchentarifvertrag

Selbst wenn ein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, kann es sein, dass für die jeweilige Unternehmensbranche ein Tarifvertrag existiert. In diesem Fall kann die Ausbildungsvergütung um maximal 20% von den tariflichen Werten nach unten abweichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vergütung nicht unter die gesetzliche Mindestvergütung s.o. für Auszubildende fallen darf. Sollte die tarifliche Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung liegen, muss der Betrieb mindestens die Mindestvergütung zahlen.

Entwicklung der Ausbildungsvergütung

Nun werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der Ausbildungsvergütung in Deutschland. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) wertet regelmäßig die tariflichen Ausbildungsvergütungen in ganz Deutschland über alle Ausbildungsberufe aus, sofern Daten vorliegen. Die jüngste Auswertung ergab für 2023 eine durchschnittliche Erhöhung um 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Erhöhung zeigt, dass die Ausbildungsvergütung einem gewissen Anpassungsprozess unterliegt und sich im Laufe der Zeit verändert.

Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung kann verschiedene Gründe haben. Zum einen können wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die allgemeine Entwicklung der Lohnkosten oder die Tarifverhandlungen in den jeweiligen Branchen. Zum anderen können auch gesetzliche Änderungen, wie die Anpassung der Mindestvergütung, zu einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung führen.

Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist nicht nur wichtig für die finanzielle Absicherung der Auszubildenden, sondern auch für ihre Motivation und ihre langfristige Bindung an das Unternehmen. Unternehmen, die ihren Auszubildenden eine faire Vergütung bieten, können dadurch nicht nur qualifizierte Fachkräfte gewinnen, sondern auch ihr Image als attraktiver Ausbildungsbetrieb stärken.

Insgesamt zeigt sich, dass die Ausbildungsvergütung einem klaren rechtlichen Rahmen unterliegt, der sicherstellen soll, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung erhalten. Gleichzeitig unterliegt die Ausbildungsvergütung auch einem gewissen Anpassungsprozess, der durch wirtschaftliche, gesetzliche und tarifliche Entwicklungen beeinflusst wird. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Ausbildungsvergütung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.

Zusammenarbeit JAV und BR

Die JAV hat zwar keine direkte Mitbestimmung bei der Ausbildungsvergütung. Dennoch könnt ihr den Betriebsrat um Unterstützung bitten, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Die Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist entscheidend, um die Interessen der Auszubildenden zu vertreten und ihre Ausbildungsbedingungen zu verbessern.

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