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Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

5 Minuten Lesezeit

Viele Tätigkeiten und Aufgaben des Betriebsrats sind für die Belegschaft nicht sichtbar. Deshalb ist eine effektive und zeitnahe Öffentlichkeitsarbeit wichtig, damit die Beschäftigten über die Arbeit des BR informiert sind und alle relevanten Informationen bekommen.

Erfahren Sie hier, wie eine gute Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats gelingen kann und erhalten Sie wertvolle Tipps für die Praxis!

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Betriebsrat schreit in das Mikrofon über die Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem Eigenwerbung und Imagepflege. Dadurch kann auch das notwendige Vertrauen der Belegschaft in die BR-Arbeit gefördert sowie den Standpunkten und Forderungen des Betriebsrats beim Arbeitgeber Nachdruck verliehen werden.

Aber es gibt sogar eine Verpflichtung zur Informationsweitergabe.

Allgemeine Informationspflicht des BR

Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Belegschaft im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Betriebsversammlungen in Form eines Tätigkeitsberichts über seine Arbeit zu informieren (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Darüber hinaus sollte der Betriebsrat die Belegschaft auch außerhalb von Betriebsversammlungen zeitnah und umfassend über seine Tätigkeiten informieren. Die Wahl der Inhalte sowie die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit liegen dabei in seinem Ermessensspielraum.

Nach dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) ist es dem Betriebsrat jedoch untersagt, seine Öffentlichkeitsarbeit als Mittel des Machtkampfs bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber zu missbrauchen. Ferner ist die Veröffentlichung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen und Informationen über persönliche Angelegenheiten und Verhältnisse der Arbeitnehmer, die im Zuge der Arbeit des Betriebsrats bekannt geworden sind, gemäß § 79 BetrVG verboten.

Themen der Öffentlichkeitsarbeit

Bei der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats geht es darum, Transparenz und Verständnis für dessen Tätigkeiten zu schaffen und Vertrauen aufzubauen. Zentrale Themen der Öffentlichkeitsarbeit sind unter anderem:

  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Angebote des Betriebsrats
  • Aktuelle Verhandlungen und Ziele des Betriebsrats
  • Informationen zu Veränderungen
  • Rechtlich relevante Informationen
  • Informationen zu Monatsgesprächen
  • Verfügbarkeit der Betriebsräte

Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit

Schwarzes Brett

Viele Betriebe haben ein schwarzes Brett, auf dem der Betriebsrat Anspruch auf eine eigene Fläche hat. Hier kann er nach seinem eigenen Ermessen Flugblätter oder Informationen aushängen. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, die Veröffentlichungen des Betriebsrats zu verändern oder abzuhängen.

Newsletter und Intranet

Die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien gehört für viele Arbeitnehmer zum beruflichen Alltag. Betriebsräte können sich dies zu Nutze machen und die Belegschaft mit elektronischen Newslettern über aktuelle Termine, Themen oder Betriebsvereinbarungen informieren.

Verfügt ein Betrieb über ein firmeneigenes Intranet, ist der Betriebsrat berechtigt, zur Veröffentlichung von Informationen zu diesem Zugang zu erhalten. Die Entscheidung über die Ausgestaltung sowie die Inhalte der elektronischen Informationen liegt beim Betriebsrat. Der Arbeitgeber hat hier kein Mitspracherecht.

Soziale Medien

Über soziale Medien wie Facebook und Twitter kann vor allem das Interesse jüngerer Arbeitnehmer geweckt werden. Bei der Nutzung dieser Medien besteht allerdings die Gefahr, dass die Informationen auch außerhalb der Betriebsöffentlichkeit zugänglich sind, weil der Adressatenkreis oft nicht transparent ist. Außerdem ist die Nutzung privater Endgeräte der Arbeitnehmer aus Sicht des Datenschutzes bedenklich.

Betriebsrundgänge

Auch das persönliche und vertrauliche Gespräch mit den einzelnen Beschäftigten ist ein wichtiger Bestandteil der BR-Arbeit. Hierfür besonders geeignet sind Betriebsrundgänge. Dabei kann sich der Betriebsrat auch einen Überblick über die baulichen und technischen Einrichtungen sowie die personellen Veränderungen verschaffen.

Öffentlichkeitsarbeit 4.0

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit sollte der Fokus stets auf den Fragen liegen, wie der Betriebsrat am besten mit der Belegschaft kommuniziert und welche Content-Form für welchen Content geeignet ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Smartphones, mit leistungsstarken Kameras und einem umfassenden App-Angebot, bietet die Möglichkeit, Inhalte ansprechend aufzubereiten, zu veröffentlichen und auf aktuelle Trends zu reagieren. So können heute mit wenig Aufwand kurze Videos mit ansprechender Optik, eine informative Textkachel oder ein auffälliger Aushang, in kurzer Zeit und ohne fundierte Kenntnisse hinsichtlich des Schneidens von Videos und der Grafikbearbeitung, gestaltet werden.

Die visuelle Aufbereitung von Inhalten trägt dazu bei, dass diese verstärkt wahrgenommen werden. Umfangreiche Fließtexte ohne klare Gliederung werden in den meisten Fällen den Anforderungen an eine zeigemäße Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr gerecht und führen oft zu einem Interessensverlust seitens der Zielgruppe.

Video

Moderne Smartphones sind in der Regel mit einer Videoschnittsoftware ausgestattet. Damit haben Sie die Möglichkeit, einzelne Szenen zusammenzuschneiden und Textelemente einzubauen. Die Aufnahmequalität eignet sich meist schon für den professionellen Einsatz und bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für die Erstellung kurzer Social-Media-Clips. Denkbar sind hier Ankündigungen von Veranstaltungen, Statements zu bestimmten Themen oder Berichte über den Stand von Verhandlungen bzw. die Umsetzung bereits ausgehandelter Maßnahmen. Apps wie beispielsweise „Spark Video“ ermöglichen auch die Erstellung animierter Videos. Hier können mit einer Bibliothek von Piktogrammen informative Beiträge erstellt, ansprechend bebildert und mit entsprechenden Audioaufnahmen unterlegt werden. Diese Art von Video ist vor allem für das Herunterbrechen komplizierter Sachverhalte geeignet.

Textkacheln und Aushänge

Mithilfe von Textkacheln lassen sich Inhalte einfach visuell darstellen. Besonders geeignet hierfür sind Programme, wie „Spark Post“, die über diverse Schriften, Farben und Layoutvorlagen verfügen, um den Content zu individualisieren. Gerade Personen, die keine umfassende Textverarbeitungs- oder Layouterfahrung besitzen, können damit ohne viel Aufwand ansprechende Aushänge erstellen und die Aufmerksamkeit der Belegschaft erregen.

Podcast

Podcasts, das heißt mobil abrufbare Audioinhalte, sind derzeit sehr beliebt. Damit können vielfältige Inhalte aufbereitet werden, die von den Beschäftigten beispielsweise auch auf dem Weg zur Arbeit oder Zuhause konsumiert werden können. Besonders vorteilhaft bei diesem Format ist die einfache Erstellung und Verbreitung des Contents. Neben öffentlichen Vertriebskanälen kann auch auf Messenger zurückgegriffen werden, wo die Podcasts im MP3-Format versendet werden. Egal, ob wichtige Nachrichten oder Diskussionsgespräche – mit diesem Format kann eine Vielzahl an Inhalten interessant aufbereitet werden.

Mut für Neues!

Bei der Wahl der Kommunikationskanäle sollte auch immer die Kultur im Betrieb berücksichtigt werden. Vor allem am Anfang gilt hier: weniger ist mehr! Neben dem Mut und der Bereitschaft Neues auszuprobieren, ist eine strukturierte Arbeitsweise nötig. Da sich vor allem über soziale Medien auch negative Kommentare schnell verbreiten können, muss der Betriebsrat hier über die notwendigen Ressourcen verfügen, angemessen reagieren zu können. Digitale Tools sollten jedoch nicht als Allheilmittel angesehen und grundsätzlich mit klassischen Elementen kombiniert werden.

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