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Haben Sie schon für die nächste SBV-Periode geplant?

4 Minuten Lesezeit
10.04.2026

Die SBV-Wahl 2026 kommt. Und in vielen Betrieben bleibt weniger Zeit, als es sich heute anfühlt. Wenn Sie jetzt starten, gewinnen Sie Luft für die wichtigsten Punkte: Kandidaten finden, Stellvertretung sauber aufstellen, Fristen im Blick behalten.

Eine gut vorbereitete Wahl ist mehr als Organisation. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Schwerbehindertenvertretung in der nächsten Amtsperiode handlungsfähig startet und im Betrieb sichtbar bleibt.

Drei Kollegen planen die nächste SBV-Periode

Die Kandidatenfrage ist das A und O

Wenn die aktuelle Vertrauensperson erneut kandidiert, ist schon viel gewonnen. Oft ist das aber nicht der Fall. Gründe gibt es viele, zum Beispiel berufliche Veränderungen oder gesundheitliche Belastungen.

Dann zählt vor allem eins: frühzeitig dranbleiben. Machen Sie Ihre Arbeit sichtbar. Nutzen Sie die nächste Schwerbehindertenversammlung, um konkret zu zeigen, was Sie erreicht haben. Das schafft Vertrauen. Und es senkt die Hemmschwelle für Kollegen, selbst zu kandidieren.

👉 Praxistipp: Sprechen Sie mögliche Kandidaten gezielt an. Ein persönliches Gespräch wirkt oft stärker als ein allgemeiner Aufruf.

Mehrere Stellvertreter wählen – Stabilität von Anfang an

Auch in kleineren Betrieben kann es sinnvoll sein, mehrere Stellvertreter zu wählen. Der Grund ist einfach: Fällt der einzige Stellvertreter weg, muss die SBV nach § 17 SchwbVWO unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen. Das kostet Zeit. Und es bringt Unruhe in eine Phase, in der Sie eigentlich Klarheit brauchen.

Wichtig zu wissen: Der erste Stellvertreter hat nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX denselben Schulungsanspruch wie die Vertrauensperson. Weitere Stellvertreter haben einen eigenen Schulungsanspruch, sobald ihnen SBV-Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. Ab regelmäßig mehr als 200 schwerbehinderten Beschäftigten kann der zweite Stellvertreter herangezogen werden, ab 300 der dritte, und so weiter. Grundlage ist § 178 Abs. 1 Satz 4 bis 6 SGB IX.

Einmischungen des Arbeitgebers, bleiben Sie aufmerksam

Der Arbeitgeber kann sich für die Wahl interessieren. Das lässt sich nicht komplett verhindern. Problematisch wird es, wenn gezielt Kandidaten platziert werden sollen, um die SBV langfristig zu schwächen. Solche Versuche sollten Sie offen ansprechen und bei Bedarf dokumentieren.

Klar verboten ist, einzelne Wahlbewerber aktiv zu unterstützen oder zu bevorteilen. Ebenso darf niemand wegen einer Kandidatur benachteiligt werden. Bei konkreten Hinweisen auf Wahlbeeinflussung ist schnelles Handeln wichtig. Vor der Wahl kann Eilrechtsschutz auf Unterlassung möglich sein. Nach der Wahl kann die Wahl angefochten werden.

Wenn jemand dem Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die SBV-Wahl beeinflussen wollte, droht dazu noch eine Geldstrafe. Denn keinesfalls darf er einen Mitarbeiter wegen der Kandidatur zur SBV bevorzugen oder benachteiligen. Diese Grenze muss der Arbeitgeber unbedingt beachten.

4 Tipps, damit Sie Kandidaten leichter gewinnen

1. Tipp: Vorbehalte abbauen

Viele Kollegen haben Respekt vor Konflikten oder zusätzlicher Belastung. Genau hier kann die SBV ansetzen, indem sie geeigneten und motivierten Mitarbeitern den Weg in ein SBV-Mandat ebnet und Vorbehalte in der Belegschaft abbaut. Entscheidend ist, dass Sie die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber vorleben und eine sachbezogene, offene Kommunikation pflegen. Betonen Sie dabei immer wieder, dass es Ihnen um pragmatische Lösungen geht, die für Unternehmen und Belegschaft funktionieren. Es geht nicht nur ums Gesetzbuch, sondern auch um gesunden Menschenverstand. Das nimmt Druck raus und macht das Mandat greifbarer.

2. Tipp: SBV-Arbeit als Entwicklungschance zeigen

Ein SBV-Mandat bringt Ihnen und den Kandidaten echte Praxis in Gesprächsführung, Verhandlung und Verantwortung. Gleichzeitig ist die SBV-Tätigkeit eine Art innerbetriebliche Job-Rotation: Mitarbeiter bilden sich weiter, bekommen Einblicke in unterschiedliche Bereiche und verstehen Abläufe im Unternehmen viel besser. Machen Sie potenziellen Kandidaten deshalb klar, dass das Mandat ein neues berufliches und persönliches Blickfeld eröffnet. Nicht selten ist die Erfahrung aus der SBV später sogar ein Pluspunkt, wenn es um weiterführende Aufgaben oder eine Führungsrolle geht.

3. Tipp: Führungskräfte gezielt ansprechen

Auch Führungskräfte können kandidieren, und genau das kann ein echter Gewinn für den Betrieb sein. Binden Sie Führungskräfte deshalb bewusst in die Kandidatensuche ein und ermutigen Sie zur Kandidatur. Ja, der zeitweise Ausfall eines bewährten Mitarbeiters kann wehtun, bei Freistellung sogar spürbar. Gleichzeitig lässt sich dieser Schritt positiv begründen: Wer SBV-Aufgaben übernimmt, sammelt Einblicke und Erfahrungen, die später im beruflichen Alltag und auch in weiterführenden Führungsaufgaben direkt helfen.

4. Tipp: Den Schutz der SBV klar benennen

Ein häufiger Stolperstein ist die Angst vor Nachteilen durch den Arbeitgeber. Nutzen Sie Gespräche mit potenziellen Kandidaten deshalb ganz bewusst, um diese Sorge zu nehmen. Machen Sie klar: Wer sich in der SBV engagiert, profitiert während der Amtszeit von besonderem Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig.

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