Die Vorteile einer Klausurtagung für den BR
Eine Klausurtagung gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, sich abseits vom Tagesgeschäft im Gremium und losgelöst von den alltäglichen Arbeitsaufgaben neu zu sortieren, offene Fragen zu klären und die Marschrichtung für die Amtszeit festzulegen. Nicht zuletzt dient eine solche Klausurtagung auch dem Teambuilding im Gremium.
Sie bestimmen Zeit, Ort und Agenda selbst und gehen gestärkt aus der gemeinsamen Zeit hervor. Wir geben im nachfolgenden Artikel Tipps, wie Sie eine solche Klausur gewinnbringend nutzen können.

Was ist die Klausurtagung
Bei einer solchen Tagung nimmt sich der Betriebsrat mehrere Tage Zeit, um bestenfalls an einem Ort außerhalb des Betriebs Themen einer selbst gewählten Agenda zu besprechen. Die Betriebsratsmitglieder sind für die Teilnahme von der Arbeit freizustellen.
Dabei bewegen Sie Ihren Blick weg vom Tagesgeschehen und wenden sich der Klärung von Grundsatzfragen und Planung langfristiger Projekte zu.
Unterstützen kann hierbei ein externer Moderator, der durch die Veranstaltung führt, das Besprochene protokolliert und zur weiteren Verwendung aufbereitet. Außerdem liefert er im Hinblick auf spezielle Fragestellungen wertvolle Impulse von außen. Möglicherweise bringt er zusätzliche Konfliktlösungskompetenzen mit. Denn in der Klausurtagung können auch strittige Fragen des Gremiums geklärt oder zwischenmenschliche Differenzen zwischen einzelnen Mitgliedern bereinigt werden.
Mögliche Themen einer solchen Veranstaltung
Zu Beginn der zumeist mehrtägigen Veranstaltung hat es sich bewährt, eine Standortbestimmung durchzuführen. Dabei können Sie gemeinsam etwa folgende Fragen beantworten:
- Wo steht unser Gremium? Wo steht das Unternehmen?
- Was hat bislang gut geklappt und was nicht? Woran liegt das?
Diese Analyse gibt nicht nur Aufschluss über das bisher Erreichte. Sie können gleichzeitig aufdecken, wo Potenziale verborgen sind, die Sie gemeinsam heben können, um noch erfolgreicher zusammenzuarbeiten.
Anschließend formulieren Sie, welche Anforderungen die Zusammenarbeit im Team stellt, was Sie beibehalten und welche Punkte Sie ändern wollen.
Um thematisch voranzukommen beantworten Sie folgende Fragen:
- Was sind unsere zukünftigen Ziele für die laufende Amtszeit?
- Welche konkreten Ziele nehmen wir gegebenenfalls für die kommende Amtsperiode in Angriff?
- Welche Strategien sollen dafür benutzt werden?
- Welche übergeordneten Leitlinien liegen unserer Arbeit dabei zugrunde?
Dabei können Sie sich unterstützend in bestimmten Fachfragen Wissen durch den Moderator vermitteln lassen. Überlegen Sie sich ebenfalls einen funktionierenden internen Ablauf zu Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Gremium – falls hier noch Potenzial ist.
Zusätzlich können Sie auch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber beleuchten und ihn zu bestimmten Fragestellungen zu Ihrer Klausurtagung einladen. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie sich mitten im Prozess zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung befinden, oder auch wenn im Betrieb Umstrukturierungsmaßnahmen geplant sind oder bereits stattgefunden haben.
Nach Beantwortung all dieser Fragen halten Sie einen Fahrplan in den Händen, den Sie abarbeiten können. Er bringt Sie sicher an Ihre Ziele und wenn die Wellen des Alltags wieder einmal hochschlagen, haben Sie einen Ort zum Nachschlagen, wenn es beispielsweise um die Einhaltung von Prioritäten geht.
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten
Sie dürfen für Ihre Tagung einen externen Raum anmieten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2011, Az. 9 TaBV 196/10 wie folgt formuliert: „Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben.“
Auch die Kosten für den Moderator hat der Arbeitgeber zu übernehmen. Grundsätzlich hat zwar der Betriebsratsvorsitzende die Sitzungen seines Gremiums allein zu leiten, allerdings gibt es auch immer wieder Situationen, in denen das nicht möglich ist. Für solche Fälle konstatiert wiederum das LAG Hessen die Kostentragungspflicht: „Jedenfalls dann, wenn die Situation im Betriebsrat festgefahren ist und/oder die Zusammenarbeit im Gremium massiv gestört ist und der/die Vorsitzende sich außerstande sieht, die Probleme selbst zu beheben“ (LAG Hessen, Beschluss vom 11.06.2012, Az. 16 TaBV 237/11). Der Moderator bietet den Vorteil, dass Sie sich ganz auf die Inhalte konzentrieren können. Sie werden durch die Veranstaltung geführt und die gewonnenen Arbeitsergebnisse erhalten Sie im Nachgang in aufbereiteter Form.
Von einer erfolgreichen Klausurtagung profitieren nicht nur Sie als Betriebsrat, sondern das gesamte Unternehmen. Sie arbeiten zukünftig effektiver, denn Sie haben einen strukturierten Plan, dem Sie folgen können. Außerdem stärken Sie den Teamgeist in Ihrem Gremium und wachsen ein Stück weiter zusammen.
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