SGB 6 - § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn
- 1.
- die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
- 2.
- der Rentenartfaktor und
- 3.
- der aktuelle Rentenwert
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn