SGB 6 - § 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie
- 1.
- das 62. Lebensjahr vollendet und
- 2.
- die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt