SGB 6 - § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
- 1.
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- 2.
- die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie