SGB 3 - § 87 Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 140 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 140 Euro monatlich je Kind übernommen werden.