SGB 3 - § 83 Weiterbildungskosten
(1) Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
- 1.
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
- 2.
- Fahrkosten,
- 3.
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- 4.
- Kosten für die Betreuung von Kindern.