SGB 3 - § 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.