SGB 3 - § 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
- 1.
- bei Arbeitslosigkeit oder
- 2.
- bei beruflicher Weiterbildung.
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld