Betriebsräte stärken – Seien Sie die Veränderung, die Sie sehen möchten
Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Digitalisierung und wirtschaftliche Unsicherheit sind an der Tagesordnung. Gerade jetzt kommt es auf starke Betriebsräte wie Sie an, die Arbeitnehmerrechte sichern und für Fairness sorgen. Denn Sie sind ein Garant für Demokratie und Gerechtigkeit. In vielen Unternehmen erleben Betriebsräte jedoch Widerstand oder sogar offene Behinderungen. Wie können Sie als betroffener Betriebsrat trotz allem stark bleiben und Ihre Rolle ausfüllen? Wir geben Ihnen in diesem Artikel wichtiges Wissen und praktische Tipps, um Ihr Gremium und Ihre Arbeit in diesen turbulenten Zeiten zu stärken.

1. Externe Hilfe nutzen: Sie sind nicht allein
Um die tägliche Betriebsratsarbeit kompetent zu meistern und Ihr Amt verantwortungsvoll ausüben zu können, müssen Sie so einiges wissen. Als Betriebsrat sind Sie deshalb nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG, Beschluss vom 29.01.1974, Az. 1 ABR 41/73).
Wie können Sie sich helfen lassen?
- Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Unabhängige Schulungsanbieter sind große Unterstützer von Betriebsräten. Besuchen Sie Seminare zu den Grundlagen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht oder – bei Bedarf – zu einem Spezial-Thema.
- Informieren Sie sich Online: Holen Sie sich wichtiges Wissen und Informationen auf Online-Plattformen für Betriebsräte. Auch auf Foren und Sozialen Netzwerken wird Ihnen Hilfe geboten.
- Nehmen Sie sich im Ernstfall rechtlichen Beistand: Das Hinzuziehen eines Anwalts als Sachverständiger oder ein Verfahren vor der Einigungsstelle, kann Ihnen bei eingefahrenen Konflikten mit dem Arbeitgeber ebenso helfen.
Fazit für Sie als Betriebsrat:
Nutzen Sie, was Ihnen zur Verfügung steht. Rechtliche Beratung und Fortbildungen sind nicht nur Hilfen – sie sind Werkzeuge, mit denen Sie Ihre Position stärken können und sich sicher durch schwierige Situationen navigieren.
2. Eigeninitiative: Stärken Sie sich und Ihre Arbeit aktiv
Neben externer Unterstützung können Sie sich auch selbst stärken, denn ein erfolgreicher Betriebsrat lebt auch von Eigeninitiative.
Wie können Sie Ihre Position festigen?
- Vernetzung: Tauschen Sie sich mit anderen Betriebsräten aus. Oft haben andere Gremien gute Lösungen, die Sie voranbringen.
- Moderne Kommunikation: Halten Sie Ihre Belegschaft informiert – mit regelmäßigen Updates, Meetings oder digitalen Tools. Transparenz schafft Vertrauen.
- Konstruktive Zusammenarbeit: Versuchen Sie, mit der Geschäftsführung lösungsorientiert zu arbeiten. Konflikte frühzeitig zu entschärfen, hilft allen Beteiligten.
- Weiterbildung: Nutzen Sie Schulungen zu Kommunikation und Konfliktlösung. Dieses Know-how macht sicher und handlungsfähig.
Fazit für Sie als Betriebsrat:
Setzen Sie auf Wissen, Austausch und klare Kommunikation. Ein starker Betriebsrat ist nicht nur ein Garant für die Rechte der Belegschaft, sondern auch ein wichtiger Partner für Unternehmen.
3. Herausforderungen aktiv angehen: Gemeinsam für starke Betriebsräte
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat einige Erleichterungen bei der BR-Gründung geschaffen, wie zum Beispiel die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. In der Realität gründen jedoch nur etwa 9 % der möglichen Betriebe einen Betriebsrat. Oft sind es Hürden und Widerstände seitens der Geschäftsführung, die Initiatoren abschrecken.
Was können Sie tun?
- Dokumentieren Sie alles: Wenn Sie oder Kollegen behindert werden, halten Sie jeden Schritt schriftlich fest. Genaue Dokumentationen sind Gold wert.
- Unterstützung suchen: Erfahrene Betriebsräte wissen, was zu tun ist. Ein Netzwerk an Ihrer Seite stärkt Ihre Position.
- Zusammenhalt fördern: Binden Sie Ihre Belegschaft ein und schaffen Sie Rückhalt im Betrieb – gemeinsam sind Sie stärker.
Fazit für Sie als Betriebsrat:
Hürden sind zu überwinden, nicht zu akzeptieren. Nutzen Sie die Unterstützung, die es gibt, und lassen Sie sich von Widerstand nicht aus der Bahn werfen. Sie sind nicht allein!
4. Organisation im Gremium: Stärke durch Struktur und Zusammenarbeit
Eine gute Organisation ist entscheidend, um als Betriebsrat auch in schwierigen Zeiten standhaft zu bleiben. Besonders im letzten Jahr vor der Betriebsratswahl sollten noch offene Themen strukturiert und aktiv angegangen werden. Betriebsvereinbarungen oder andere Aufgaben sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden – nur so zeigen Sie Handlungsfähigkeit und erreichen Erfolge.
Wie können Sie Ihre Arbeit als Gremium effektiv organisieren?
- Klausurtagung einberufen: Nehmen Sie sich Zeit für eine fokussierte Planung ohne Ablenkung durch den Alltag. In einer Klausurtagung können Sie gemeinsam die anstehenden Aufgaben angehen und Lösungen erarbeiten.
- Klare und realistische Ziele setzen: Bestimmen Sie konkrete Ziele und Meilensteine für Ihre Arbeit als BR-Gremium. Ein klarer Plan gibt Orientierung und hilft, den Fokus zu behalten.
- Rollen und Aufgaben verteilen: Jeder im Betriebsrat sollte Verantwortung übernehmen. Verteilen Sie die Aufgaben deshalb im Gremium – am besten entsprechend den Stärken der Mitglieder. Nur gemeinsam können Sie Ihre Ziele erreichen und Teamarbeit ist der Schlüssel dazu.
Fazit für Sie als Betriebsrat:
Mit einer klaren Struktur, realistischen Zielen und fairer Aufgabenverteilung kann Ihr Gremium erfolgreich arbeiten. Nur ein stark organisiertes Team erzielt Ergebnisse und wird vom Arbeitgeber als auch von Kolleginnen und Kollegen respektiert.
5. Rechtlichen Schutz kennen und selbstbewusst einsetzen
Der gesetzliche Schutz ist die Basis Ihrer Arbeit als Betriebsrat. Es gibt Situationen, in denen Arbeitgeber rechtliche Grauzonen nutzen, um Druck auszuüben. Hier heißt es: Haltung zeigen und sich auf Ihre Rechte berufen.
Wen sichert das Betriebsverfassungsgesetz besonders ab?
- Gewählte BR-Mitglieder: Während Ihrer Amtszeit als Betriebsrat und ein Jahr danach darf Ihnen nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 Abs. 1 KSchG).
- Wahlinitiatoren: Initiatoren einer Betriebsratswahl sind ebenfalls geschützt (§ 15 Abs. 3a KSchG) und zwar vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
- Vorfeldinitiatoren: Wer Maßnahmen ergreift, um einen Betriebsrat zu gründen und eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit diesem Inhalt abgegeben hat, genießt ebenfalls Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 b KSchG.
- Wahlbewerber zur BR-Wahl: Die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers ist ab dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags ebenfalls unzulässig (§ 15 Abs. 3 KSchG).
- Wahlvorstand: Ab der Bestellung des Wahlvorstands sind auch seine Mitglieder vor einer ordentlichen Kündigung geschützt (§ 15 Abs. 3 KSchG).
Fazit für Sie als Betriebsrat:
Ein gut geschulter Betriebsrat ist unangreifbar. Kennen Sie Ihre Rechte, setzen Sie sie durch und lassen Sie sich nicht einschüchtern! Je informierter Sie sind, desto besser wird die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber – und zwar auf Augenhöhe.
Betriebsräte machen den Unterschied
Sie als Betriebsrat sind das Rückgrat der Demokratie im Unternehmen. Sie sorgen für Gerechtigkeit, sichern faire Arbeitsbedingungen und schaffen eine Balance zwischen den Interessen der Belegschaft und des Arbeitgebers. Lassen Sie sich also auch im letzten Amtsjahr nicht entmutigen. Ihre Arbeit macht den Unterschied! Und Ihre Kollegen zählen auf Sie!