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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kreuzbandriss beim Firmen-Fußballturnier: Sozialgericht Hannover verneint Arbeitsunfall

Sozialgericht Hannover, Az. S 22 U 120/25, vom 15.04.2026

Der Fall

Eine Arbeitnehmerin nahm am Fußballturnier ihres Arbeitgebers teil, einem Turnier mit neun regionalen Vorrunden und einem Finaltag mit 21 Mannschaften. Beim Finalspiel verletzte sie sich am linken Knie und erlitt eine Kreuzbandruptur, die eine Operation nötig machte. Sie beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte ab: Das Turnier sei keine versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen. Von rund 3.900 Beschäftigten des Unternehmens nahmen an den Vorrunden maximal 1.500 teil, am Finaltag spielten nur etwa 315 Personen aktiv mit. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Ablehnung vor dem Sozialgericht Hannover.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Sozialgericht Hannover wies die Klage ab. Der Unfall beim Fußballspielen stehe in keinem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung der Klägerin. Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung genießt nur dann Unfallversicherungsschutz, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers stattfindet, die Verbundenheit der Belegschaft mit dem Betrieb fördern soll und grundsätzlich der gesamten Belegschaft oder zumindest einem maßgeblichen Teil offensteht. Diese Voraussetzung sah das Gericht nicht erfüllt. Das Turnier richtete sich an einen begrenzten Teilnehmerkreis. Diese Kapazitätsgrenze schloss von vornherein einen Großteil der Belegschaft von der Teilnahme aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Für Sie als Betriebsrat lohnt sich bei betrieblichen Sportveranstaltungen der Blick auf die Teilnahmebedingungen. Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn die Veranstaltung grundsätzlich der gesamten Belegschaft offensteht, nicht einem begrenzten Kreis sportlich aktiver Kollegen. Bei der Planung von Firmenläufen, Fußballturnieren oder ähnlichen Events prüfen Sie das Verhältnis zwischen Teilnehmerzahl und Belegschaftsgröße. Weisen Sie Kollegen frühzeitig darauf hin, dass exklusive Turniere mit begrenzten Startplätzen im Ernstfall keinen gesetzlichen Unfallschutz bieten. Sprechen Sie den Arbeitgeber bei der Planung solcher Events auf eine breitere Teilnahmemöglichkeit an, etwa durch zusätzliche Kategorien oder offene Begleitprogramme für die gesamte Belegschaft.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit
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