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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Weg zum Mittagessen im Home-Office: Landessozialgericht erkennt Arbeitsunfall an

Hessisches Landessozialgericht, Az. L 3 U 189/24, vom 27.04.2026

Der Fall

Eine Vollzeitangestellte arbeitete während der Corona-Pandemie auf Wunsch ihres Arbeitgebers im Home-Office ihres Wohnhauses, ohne feste Home-Office-Tage. In ihrer Mittagspause machte sie sich auf den Weg zu einem Imbiss, bei dem sie ihr Mittagessen besorgen wollte. Auf dem Bürgersteig stürzte sie und brach sich den Oberarm. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab: Der Weg zum Essen sei privater Natur gewesen und stehe nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Die Frau klagte gegen diese Entscheidung.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Hessische Landessozialgericht gab der Klägerin recht und erkannte den Sturz als Arbeitsunfall an. Nach Auffassung des Gerichts bestand ein versicherter Unfall auf einem Arbeitsweg. Die Frau hatte vor- und nachmittags feste Termine und meldete sich bei Kollegen ausdrücklich in die Mittagspause ab. Damit erfüllte sie betrieblich bedingte Vorgaben und Zwänge, um ihre Arbeitskraft zu erhalten. Der Weg zum Essen diente der Fortsetzung der Arbeit. Für das Gericht war die erkennbare Einbindung in die betriebliche Ablauforganisation ausschlaggebend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundessozialgericht anhängig.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Dieser Fall zeigt, dass auch der Weg zum Mittagessen im Home-Office unfallversichert sein kann. Voraussetzung ist eine erkennbare Einbindung in feste betriebliche Abläufe: klare Arbeitszeiten, vereinbarte Termine und eine geregelte Pausenzeit. Sprechen Sie bei Betriebsvereinbarungen zu Home-Office und mobiler Arbeit gezielt an, dass Beschäftigte ihre Pausen dokumentieren oder sich bei Kollegen abmelden, etwa über ein gemeinsames Kalendersystem. Das schafft im Ernstfall einen Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft. Weisen Sie Kollegen zugleich darauf hin, dass völlig frei gestaltete Arbeitstage ohne feste Zeiten den Versicherungsschutz gefährden können.

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