Heizkesselexplosion im Home-Office als Betriebsunfall
LAG Hessen, Az. 16 TaBV 91/22, vom 30.07.2023
Der Fall
Ein selbstständiger Busunternehmer holte seine Kinder von der Schule ab. Danach ging er in sein Wohnzimmer, dass er als häusliches Arbeitszimmer nutzte. Als er feststellte, dass nicht nur sein Heizkörper im Wohnzimmer kalt war, sondern auch die übrigen im Haus, ging er zur Heizungsanlage in den Keller und sah nach. Eine plötzliche Verpuffung im Kessel verursachte ihm schwere Augenverletzungen. Die Berufsgenossenschaft sah keinen Zusammenhang zur Arbeit und verneinte einen Arbeitsunfall.
Die Entscheidung des Gerichts
Anders als die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen entschied das Gericht zugunsten des Verletzten. Es bejahte einen Zusammenhang zwischen der Arbeitstätigkeit und der Unfallursache. Insbesondere sei der Kläger nicht nur wegen seiner Kinder zu der Heizungsanlage gegangen. Vielmehr sei es auch in seinem Arbeitsbereich kalt gewesen und diesen Umstand hätte er ändern wollen.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie
Unfälle und Schäden im Home-Office können immer auch einen Zusammenhang mit der Arbeit haben. Ob die Unfallversicherung bei einer Verletzung im Home-Office zahlen muss, ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitsplatz sicher gestaltet ist.