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Der neue europäische Behindertenausweis

3 Minuten Lesezeit

Demnächst soll der neue europäische Behindertenausweis den über 100 Millionen Menschen in der EU, die mit einer Behinderung leben, das Reisen im europäischen Ausland erleichtern.

Einheitlicher EU-Behindertenausweis kommt

Was seit langem geplant war, kommt nun in die Umsetzung. In den vergangenen Jahren liefen in 8 europäischen Ländern Pilotprojekte, darunter Belgien, Italien und Finnland. Die gewonnenen Erkenntnisse zu den Anforderungen an den Ausweis und den Bedürfnissen der betroffenen Menschen sind nun in den Entwurf des EU-Behindertenausweises eingeflossen. Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament müssen die Mitgliedsstaaten noch ihre nationalen Vorschriften anpassen.

Vorteile

Mit dem EU-Behindertenausweis können Menschen mit Behinderungen ihren Status EU-weit anerkennen lassen und Zugang zu Vergünstigungen bei Fahrpreisen sowie kulturellen Einrichtungen oder Sportveranstaltungen erhalten. Zusammen mit dem aktualisierten Parkausweis sind dies wichtige Teile der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.
Durch das Hinzufügen des Großbuchstaben „A“ für „Assistance“ kann eine Begleitperson im Ausweis eingetragen werden.
Außerdem soll der Ausweis kostenfrei erhältlich sein. Die Mitgliedsstaaten dürfen jedoch eine Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines solchen Ausweises verlangen. Es ist auch geplant, eine digitale Variante anzubieten.

Zusätzlich neuer Parkausweis

Auch einen europäischen Parkausweis wird es geben. Er soll den gleichberechtigten Zugang zu ausgewiesenen, reservierten Parkplätzen und anderen Parkbedingungen und Stellplätzen gewährleisten. Er ersetzt den EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, der bereits auf freiwilliger Basis eingeführt wurde. Der verbesserte europäische Parkausweis wird auf einem gemeinsamen, verbindlichen Muster basieren. Ferner wird er mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein, um Fälschungen und Betrug zu verhindern.

Kurze Gültigkeitsdauer

Vorerst soll der Ausweis nur bis zu drei Monate gültig sein. Das wird für Urlaubsreisen oder auch geschäftliche Aufenthalte im Ausland ausreichen. Hier ist noch Potenzial für Veränderung. Denkt man an die Bearbeitungszeiten der Anträge, würde eine längere Geltung behinderten Menschen das Leben weiter erleichtern.

Weitere Potenziale

Was die EU bei ihrem Behindertenausweis nicht plant, ist Sozialleistungen in den verschiedenen Ländern einzubeziehen. Ebenso wenig gibt es bislang eine Regelung zu einzelnen Nachteilsausgleichen. So ist beispielsweise die „kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr“ für Schwerbehinderte mit bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich. Den bekommen sie allerdings nur, wenn sie zuvor die jährlichen 91 Euro für den entsprechenden Vermerk in ihrem Schwerbehindertenausweis bezahlt haben. Das wird beispielsweise für europäische Ausländer, die nur einmal nach Deutschland reisen möchten, nicht praktikabel sein.

Nationale Papiere und Leistungen bleiben bestehen

Da der europäische Behindertenausweis bislang nur für kurze Aufenthalte gedacht ist, bleiben die einzelnen Bestimmungen zu den Behindertenausweisen der jeweiligen EU-Länder unberührt.

Zusammenfassung

Die EU arbeitet mit dem neuen Ausweis an ihrem Ziel der inklusiven Gesellschaft. Der Ausweis ist auf jeden Fall auch ein Schritt auf dem Weg dorthin.
Die wechselseitige Anerkennung des Behindertenstatus kann dadurch erleichtert werden, ebenso die Freizügigkeit in der gesamten EU. Wenn der Ausweis gut funktioniert, kann die EU später seine Gültigkeit verlängern. Das wäre ein wichtiger Schritt, um alles einfacher zu machen und weniger Bürokratie zu haben.

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