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Ein kurzer Blick auf das geplante Mobile-Arbeit-Gesetz

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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mobile Arbeit zu fördern, zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Mobile Arbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen, Fachkräfte an sich zu binden und trägt zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei.

Zwar findet am 26. September die Bundestagswahl statt und etwaige Gesetzesentwürfe müssen danach wieder neu eingebracht werden, aber auch die nächste Bundesregierung wird sich diesem Thema nicht verschließen können und wollen.

Derzeit ist ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile-Arbeit-Gesetz – MAG) veröffentlicht, ein Regierungsentwurf wurde noch nicht verabschiedet und dementsprechend existiert auch noch kein verkündetes Gesetz.

Ein Mann arbeitet am Laptop

Der Referentenentwurf sieht folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Hat der Arbeitnehmer den Wunsch mobiler zu arbeiten, soll es eine Verpflichtung zu einem Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geben.
  • Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer sodann Beginn, Dauer, Umfang, Verteilung und Art der mobilen Arbeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.
  • Einigen sich die Parteien nicht, muss der Arbeitgeber seine ablehnende Entscheidung form- und fristgerecht begründen. Andernfalls ist der Wunsch des Arbeitnehmers für die Dauer von maximal sechs Monaten festgelegt.
  • Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit gar nicht mit ihm erörtert.
  • Die gesamte Arbeitszeit ist täglich vollständig zu erfassen, da das Arbeitszeitgesetz auch für Arbeitnehmer gilt, die mobil arbeiten.
  • Die täglichen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten sind sicherzustellen.
  • Tarifvertrags- und Betriebsparteien können auch weiterhin eigene Regeln zur mobilen Arbeit treffen.

Wie genau ein künftiges Gesetz ausschauen wird, bleibt abzuwarten. Der jetzige Referentenentwurf ist jedoch eine gute Diskussionsgrundlage, auch wenn es hierzu insbesondere von Seiten der Arbeitgeber viel Kritik gegeben hat.

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