Das Einhorn unter den Interessenvertretungen – die JAV!
In keinem anderen europäischen Land gibt es eine gesetzlich geregelte Vertretung der jungen Mitarbeiter in Unternehmen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine einzigartige Interessenvertretung, die den Betriebsrat besonders im Hinblick auf Berufsbildung unterstützt. Sie kann außerdem deutlich zur Nachwuchsförderung für den BR selbst beitragen. Es lohnt sich also in jedem Fall, Zeit in eine gute Zusammenarbeit zu investieren. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu Ihren To-dos als Betriebsrat und zur Wahl der Jugendvertretung in Ihrem Betrieb.
In welchen Betrieben wird eine JAV gewählt?
Hierauf hat das Gesetz eine klare Antwort. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist zu wählen, wenn:
- im Betrieb bereits ein Betriebsrat besteht und
- in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigt sind oder
- in der Regel mindestens fünf Auszubildende oder Werkstudenten im Betrieb sind.
Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden und Jugendlichen unter 18 Jahren im Betrieb. Wählbar sind neben allen Azubis jedoch auch alle Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was haben Sie als Betriebsrat damit zu tun?
Ihre Aufgabe als Betriebsrat ist es, eine solche Wahl einzuleiten. Hierfür müssen Sie zu allererst einen Wahlvorstand bestellen. Dieser besteht in der Regel aus drei Mitgliedern und mindestens eins davon muss volljährig sein. Außerdem benötigt es auch eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.
Es gibt auch wichtige Fristen für Sie als BR, wenn bereits eine JAV bei Ihnen existiert:
- Hat Ihr Betrieb 101 oder mehr jugendliche Mitarbeiter oder Azubis? Dann wird das normale Wahlverfahren angewendet, bei dem acht Wochen vor der Wahl ein Wahlvorstand von Ihnen bestellt werden muss.
- Arbeiten bei Ihnen unter 100 Jugendliche oder Auszubildende? Dann wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt und es genügt ein Vorlauf von vier Wochen.
Existiert im Unternehmen noch keine JAV, dann kann der Wahlvorstand jederzeit bestellt werden.
Die Aufgaben des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand legt den Wahltag fest und berechnet das Ende der Amtszeit einer eventuell bereits vorhandenen JAV. Die erste Aufgabe des Wahlvorstands ist es dann, eine Wählerliste aufzustellen. Dafür berechnet er die Größe der zu wählenden Jugendvertretung sowie die Sitzverteilung nach Geschlechtern.
Direkt im Anschluss erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben und hängt es aus. Gleichzeitig werden die Wahlordnung und die Wählerliste ausgelegt. Im vereinfachten Verfahren muss er das direkt erledigen, nachdem er die Wählerliste aufgestellt hat. Im normalen Verfahren hat er dafür sechs Wochen Zeit.
Nach längstens zwei Wochen soll der Wahlvorstand die Wahlvorschläge annehmen und ihre Gültigkeit prüfen.
Eine Woche vor dem Wahltag gibt er dann die Wahlvorschläge bekannt. Außerdem bereitet er jetzt die Wahl vor. Das heißt er besorgt Wahlhelfer, erstellt Briefwahlunterlagen und Stimmzettel und organisiert außerdem die Wahlräume.
Sie brauchen einen Überblick über den genauen zeitlichen Ablauf mit allen Aufgaben des Wahlvorstands? Laden Sie sich gerne das JAV-Wahlverfahren auf einen Blick kostenlos herunter.
Jugendarbeit als Kernaufgabe des Betriebsrats
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nicht nur die Wahl einer JAV ab einer bestimmten Anzahl von jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis vor. Es nennt die Unterstützung der JAV-Wahl auch als Kernaufgabe des Betriebsrats (§ 80 BetrVG). So haben Sie als Betriebsrat auch die Möglichkeit, Versammlungen – beispielsweise in einem Ausbildungsbereich – einzuberufen, um über die Wahl zur JAV zu informieren.
Sobald die JAV gewählt ist, beginnt die eigentliche Zusammenarbeit. Zu allen regulären Sitzungen müssen Sie ein Mitglied der JAV einladen. Geht es in der Sitzung um spezielle Themen, die für die Jugendlichen und Auszubildenden besonders relevant sind, dann darf die gesamte JAV kommen.
Da die JAV rechtlich gesehen ein Teilorgan des Betriebsrats ist, hat sie gegenüber dem Arbeitgeber keine eigenen Rechte. Sie können aber als BR auf Initiative der JAV hin Beschlüsse fassen oder Mitglieder der JAV in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einbeziehen, wenn es um relevante Themen für diese Mitarbeitergruppe geht.
Letztlich ist es auch Ihre Aufgabe, die JAV mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die sie für ihre Arbeit benötigt. Noch mehr Infos zu den Rechten der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden Sie in diesem Artikel.
Fazit
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein unverzichtbares Element für Ihr Unternehmen, wenn Sie junge Mitarbeiter beschäftigen. Sie gewährleistet, dass deren Interessen und Bedürfnisse Gehör finden, unterstützt Sie als Betriebsrat bei jugendrelevanten Themen und trägt maßgeblich zur Qualität der Ausbildung bei.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat fördert die JAV die Mitbestimmung und stärkt die Bindung junger Talente an Ihren Betrieb. Somit ist die JAV nicht nur ein Garant für eine faire und zukunftsorientierte Ausbildung, sondern auch ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Nutzen Sie deshalb die Chance in diesem Herbst und motivieren Sie Ihre jungen Kollegen. Es lohnt sich!