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Ausgleichsabgabe: Diskriminierung und Gleichgültigkeit werden teurer

1 Minuten Lesezeit

Die Integration von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Das kostet, wie viele andere Maßnahmen zur Herstellung sozialer Gleichberechtigung viel Geld. Deshalb sollen Unternehmen, die sich an diesem gesellschaftlichen Ziel nicht so beteiligen wie sie könnten, zur Tragung der Kosten mehr als bisher herangezogen werden.

Welche Neuerungen gibt es

Wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Größe gesetzlich vorgesehen einige schwerbehinderte Menschen beschäftigen müsste und das nicht tut, dann wird eine sogenannte Ausgleichsabgabe an den Staat fällig. Die Höhe dieser Abgabe verdoppelt sich ab sofort. Lag sie bisher also pro nicht besetzter Stelle bei bis zu 360 Euro, so werden jetzt bis zu 720 Euro fällig, für jeden schwerbehinderten Mitarbeiter und pro Jahr. Mit dem erhofften Einnahmezuwachs finanziert die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket für mehr Inklusion im Arbeitsalltag, das zeitgleich wirksam wird.

Ausgleichsabgabe für die Nichteinstellung schwerbehinderter Menschen mit dem Grad der Behinderung ab 50% in Bezug zur Arbeitsplätzeanzahl

ArbeitsplätzeBeschäftigungsquotebis 31.12.2023 pro nicht besetzen Arbeitsplatz im Monatab 01.01.2024 pro nicht besetztem Arbeitsplatz im Monat
< 20 Beschäftigte-keine Ausgleichsabgabekeine Ausgleichsabgabe
<60 (20-39)1 Pflichtarbeitsplatz140 Euro210 Euro
<60 (40 bis 59)2 Pflichtarbeitsplätze140 Euro410 Euro
ab 605% der Pflichtarbeitsplätze360 Euro720 Euro

Höhe der Abgaben berechnen

Ab 20 Mitarbeitern müssen Unternehmen schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen

Bei bis zu 39 Beschäftigten müssen sie einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten, bei bis zu 59 Beschäftigten zwei. Ab 60 Mitarbeitenden muss die Quote solcher Arbeitsplätze bei mindestens fünf Prozent liegen. Erfüllen Sie die Quote nicht, müssen sie die Ausgleichsabgabe bezahlen. Je nachdem wie viele schwerbehinderte Menschen sie einstellen müssten und das nicht tun, erhöht sich der Betrag der Ausgleichsabgabe.

Strafe für mangelnde Einstellungen

Unternehmen können sich von der Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter freikaufen.

Zahlen aus dem Jahr 2020 besagen, dass über 60 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten eine Strafabgabe in Kauf nahmen, statt einen schwerbehinderten Mitarbeiter einzustellen. Etwas besser ist das Zahlenverhältnis bei den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Dort sieht nur gut ein Zehntel der Arbeitgeber davon ab, Schwerbehinderte zu beschäftigen.

Alternativen zur Abgabe

Außer der Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern und ihnen gleichgestellten Personen gibt es für Arbeitgeber eine weitere Möglichkeit, die Ausgleichsabgabe zumindest teilweise einzusparen: Aufträge, die an anerkannte Werkstätten für Behinderte vergeben werden, können zur Hälfte des Rechnungsbetrags (ohne Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Mehr Inklusion und mehr Fachkräfte

Die Bundesregierung verfolgt damit mehrere Ziele. Zum einen möchte sie weiter daran arbeiten, dass die Gesellschaft inklusiver wird. Das betrifft insbesondere auch den Arbeitsmarkt. Dort gilt nach der Definition der EU-Kommission, dass ein Arbeitsmarkt dann inklusiv ist, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter, insbesondere gefährdete und benachteiligte Menschen, eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können.

Zum anderen möchte sie dadurch auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Ob die Maßnahme geeignet ist und tatsächlich mehr behinderte Menschen in hochwertige Arbeit kommen, muss sich zukünftig erweisen.

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