Wo darf der Betriebsrat seine Sprechstunden abhalten?

LAG München Az. 7 TaBV 70/21 vom 1. Juli 2022

Der Fall: 

Der Betriebsrat hat beantragt, dass er Sprechstunden in einer Verkaufsfiliale abhalten möchte und dass ihm die Arbeitgeberin dafür eine Räumlichkeit zur Verfügung stellen soll. Wegen der fehlenden Räumlichkeiten in der Filiale musste der Betriebsrat seine Sprechstunden aber im Betriebsratsbüro am Hauptstandort abhalten.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Das LAG München hat der Beschwerde des Arbeitgebers stattgegeben und den Antrag des Betriebsrats zurückgewiesen. Der Betriebsrat habe keinen Anspruch darauf, dass ihm in der Filiale Räumlichkeiten zur Abhaltung von Sprechstunden zur Verfügung gestellt werden. Das Gericht verweist hierzu auf die Rechtsprechung des BAG wonach jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, das Betriebsratsmitglied seines Vertrauens aufsuchen zu können, ohne hieran allein wegen der räumlichen Entfernung gehindert zu sein.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: 

Der Betriebsrat hat nach dem Urteil nicht das Recht, Sprechstunden im Betrieb (in der Filiale) abzuhalten. Der Arbeitnehmer kann aber jeden einzelnen Betriebsratskollegen in der Filiale ansprechen und somit ist jedenfalls das Gehör des Arbeitnehmers gewahrt.