Anzahl der Beisitzer für Einigungsstelle

LAG Baden-Württemberg 3 TaBV 4/20 vom 1. Okt. 2020

Der Fall: 

Eine Arbeitgeberin betrieb mehrere Krankenhäuser und hatte eine Einigungsstelle zu der Streitigkeit „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen" angerufen. Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin bestand zwar Einigkeit, wer den Vorsitz der Einigungsstelle übernehmen sollte, nämlich ein Rechtsanwalt. Der Betriebsrat wollte jedoch, dass mehr als zwei Beisitzer je Seite festgelegt werden. Er hielt das Thema für so komplex, dass dieses unbedingt notwendig wäre. Deshalb zog er bis vor das Landesarbeitsgericht.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Im Regelfall ist eine Einigungsstelle zwar mit je zwei Beisitzern auf jeder Seite zu besetzen. Bei dem Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen" kann wegen der Erforderlichkeit sowohl juristischen als auch arbeitspsychologischen Sachverstands jedoch eine Festlegung der Beisitzerzahl auf drei je Seite geboten sein. Die tatsächliche und rechtliche Dimension des streitigen Regelungsgegenstands sind zu berücksichtigen und die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen. Der unparteiische Einigungsstellenvorsitzende konnte dies als Rechtsanwalt nicht leisten. Deshalb war es korrekt, auch auf Beisitzerseite einen entsprechenden Sachverstand zu haben. Dann müssen beide Parteien nicht auf Sachverständige zurückgreifen.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: 

Ein Klassiker für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist die Anzahl der Beisitzer für eine Einigungsstelle. Damit hier viel Zeit und Geld gespart werden kann, sollte die Rechtsprechung bekannt sein. Zwei Beisitzer pro Seite ist die Regel, manchmal können es aber auch schon einmal mehr sein.