Webinar hat keinen Vorrang vor Präsenzschulung

BAG Az. 7 ABR 8/23 vom 7. Feb. 2024

Der Fall:

Die Personalvertretung einer Fluggesellschaft entsandte zwei ihrer Mitglieder, die in Düsseldorf bzw. Köln wohnten, zu einer mehrtägigen Grundlagenschulung nach Potsdam. Die Arbeitgeberin beglich zwar die Seminargebühr, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten allerdings wollte sie nicht übernehmen. Ihrer Ansicht nach hätten die beiden an einem kostengünstigeren Webinar teilnehmen sollen, um die Kosten für Übernachtung und Verpflegung einzusparen.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten der Personalvertretung. Ebenso wie einem Betriebsrat sprach es ihr einen bestimmten Spielraum zu. Innerhalb dessen darf die Personalvertretung selbst wählen, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet. Dazu gehört auch das Schulungsformat. Dem steht auch nicht entgegen, dass bei einer Präsenzveranstaltung aufgrund von Übernachtung und Verpflegung höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie:

Das BAG stärkt Betriebsräte mit dieser Entscheidung. Es manifestiert die Bedeutung von Präsenz-Seminaren für den Weiterbildungserfolg. Sich am Rande der Veranstaltung zu vernetzen und während der Seminare Fragen an die anderen Teilnehmer richten zu können, sorgt für ein besseres Verständnis der Seminarthemen und trägt somit entscheidend zum Gelingen der Betriebsratsarbeit bei.