Kenntnisse im Datenschutz sind für BR-Mitglieder erforderlich
LAG Niedersachsen, 3 TaBV 3/79, § 37 Abs 6 BetrVG, vom 27.09.1979
Kenntnisse, die ein Betriebsratsmitglied für die Arbeit des Betriebsrats auf einer Schulungsveranstaltung erwirbt, sind erforderlich i. S. des BetrVG § 37 Abs. 6, wenn sie für die Betriebsratstätigkeit nicht nur nützlich, sondern "notwendig" sind.
Die auf einer Schulungsveranstaltung "Datenschutz im Betrieb" erworbenen Kenntnisse sind für die Arbeit des Betriebsrats notwendig.