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Urteile zum Schulungsanspruch des Betriebsrats

Schulungen im Betriebsverfassungsrecht für alle BR-Mitglieder erforderlich

LAG Bremen, 2 TaBV 1/80, § 37 Abs 6 BetrVG, vom 10.06.1980

Die Vermittlung von allgemeinen Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts gehört zu dem nach BetrVG § 37 Abs. 6 zulässigen Schulungsinhalts. Jedem Betriebsratsmitglied, das diese Kenntnisse noch nicht besitzt, steht der Anspruch auf Schulung zu.