Schulungen im Betriebsverfassungsrecht für alle BR-Mitglieder erforderlich
LAG Bremen, 2 TaBV 1/80, § 37 Abs 6 BetrVG, vom 10.06.1980
Die Vermittlung von allgemeinen Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts gehört zu dem nach BetrVG § 37 Abs. 6 zulässigen Schulungsinhalts. Jedem Betriebsratsmitglied, das diese Kenntnisse noch nicht besitzt, steht der Anspruch auf Schulung zu.