Anerkanntheit einer Schulungsveranstaltung
LAG Schleswig-Holstein, 1 TaBV 21/90, § 40 Abs 1 BetrVG § 37 Abs 6 S 1 BetrVG, vom 03.12.1990
Eine Schulungsveranstaltung zu dem Thema "Gesprächs-, Diskussion- und Verhandlungsführung in der Betriebsratsarbeit" kann für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse vermitteln.