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Urteile zum Schulungsanspruch des Betriebsrats

Grundkenntnisse in Fragen der Arbeitssicherheit für alle BR-Mitglieder erforderlich

LAG Hamm, 3 TaBV 21/80, § 37 Abs 6 BetrVG § 40 BetrVG, vom 24.06.1980

Grundkenntnisse auf dem Gebiete der Arbeitssicherheit sind für alle Betriebsratsmitglieder ohne weitere Darlegung als erforderlich anzusehen, so dass der Arbeitgeber entsprechende Schulungskosten gemäß BetrVG § 40 Abs. 1 i. V. m. BetrVG § 37 Abs. 6 zu erstatten hat. Hat allerdings der Betriebsrat einen Ausschuss für Arbeitssicherheit gebildet, beschränkt sich diese Erstattungspflicht auf die Schulungskosten der Ausschuss- und Ausschussersatzmitglieder.