Schulungen im Betriebsverfassungsrecht für alle BR-Mitglieder erforderlich

LAG Bremen 2 TaBV 1/80 vom 11. Juni 1980

Die Vermittlung von allgemeinen Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts gehört zu dem nach BetrVG § 37 Abs. 6 zulässigen Schulungsinhalts. Jedem Betriebsratsmitglied, das diese Kenntnisse noch nicht besitzt, steht der Anspruch auf Schulung zu.