Betriebliche Reisekostenregelung für Betriebsratsmitglieder bei einer Betriebsratstätigkeit

BAG 1 ABR 98/73 vom 16. Sep. 1974

Besteht in einem Betrieb eine für alle Arbeitnehmer verbindliche betriebliche Reisekostenregelung, so ist diese grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn dort geregelte Kosten Betriebsratsmitgliedern bei einer Betriebsratstätigkeit entstehen. 

Ohne Bedeutung ist, ob die Betriebsratsmitglieder vor ihrer fraglichen Betriebstätigkeit die Reisekostenregelung gekannt haben oder kennen mußten, wenn ausnahmslos nach ihr abgerechnet wird.

Beispiel: Dürfen lt. Reisekostenregelung nur öffentliche Verkehrsmittel oder nur der private PKW genutzt werden, ist dies von Betriebsratsmitgliedern ebenfalls zu beachten.