Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Urteile zum Wirtschaftsausschuss

Einigungsstellenverfahren vor dem Ordnungswidrigkeitenantrag nach § 121 BetrVG

OLG Karlsruhe, 1 Ss 68/85, § 121 Abs. 1 BetrVG § 106 Abs. 2 BetrVG § 109 BetrVG, vom 06.06.1985

Der nach § 106 Abs. 2 BetrVG unterrichtungspflichtige Unternehmer, der die ihm obliegende Auskunft über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses unter Berufung auf die Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert, handelt nicht ordnungswidrig i.S.v. § 121 Abs. 2 BetrVG, wenn hinsichtlich der Meinungsverschiedenheiten über den Umgang der Auskunftspflicht eine Entscheidung der Einigungsstelle nicht herbeigeführt (§ 109 BetrVG) und damit eine Konkretisierung der Auskunftspflicht nicht erfolgt ist.