Auskünfte für den Wirtschaftsausschuss, Anrufung der Einigungsstelle
LAG Hessen, 12 TaBV 46/88, § 80 Abs. 2 BetrVG § 109 S. 1 BetrVG, vom 31.08.1988
Hat zunächst der Betriebs-/Gesamtbetriebsrat die Erteilung bestimmter Auskünfte unter Vorlage an den Wirtschaftsausschuss verlangt, kann er - im Falle der Weigerung des Arbeitgebers - nicht hernach Vorlage an sich selbst nach § 80 Abs. 2 BetrVG verlangen.