Befreiung von der beruflichen Tätigkeit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Befreiung von der beruflichen Tätigkeit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom […] den Beschluss gefasst, dass ab nächste Woche die Betriebsratskollegin […] und der Betriebsratskollege […] gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG an jeweils zwei Tagen wöchentlich von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Diese Teilfreistellungen sind notwendig, um die anfallenden Betriebsratstätigkeiten bewältigen zu können und um eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Geschäftsführung des Betriebsrates zu gewährleisten.

Im Anhang finden Sie eine Aufstellung des Aufgabenumfangs, der Aufgabenverteilung sowie der geplanten zeitlichen Beanspruchung der einzelnen Betriebsratsmitglieder. Falls Sie eine Plausibilitätskontrolle (vgl. BAG vom 15. 3. 1994 – 7 AZR 643/94) durchführen wollen, können wir Ihnen natürlich weitere Informationen zur Verfügung stellen. Die Erforderlichkeit der Maßnahme kann für jeden Einzelfall umfassend nachgewiesen werden.

Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gehen wir jedoch davon aus, dass Sie unseren Ausführungen folgen und die Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit in diesem Umfang akzeptieren. In diesem Fall wäre bei Betriebsratstätigkeit eine einfache Ab- und Rückmeldung des Betriebsratsmitgliedes beim jeweiligen Vorgesetzten ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender