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Schulungszeiten und ihre Anrechnung auf Arbeitszeit, Nachfrage auf Kölners Antwort auf Beitrag 48140
Liebe Leute, ich habe 40h Vertrag mit Gleitzeit und war von Mo.-Do. auf BR-Seminar (20 min/4km von Firma entfernt). Seminar dauerte am Mo von 13-19.00, am Di und Mi von 9.30-17.00 und am Do. von 9.30-13.00. Am Di habe ich von 10.30-12:30 in der Firma gearbeitet, am Do. von 14.30-18.00. Diese beiden Arbeitszeiten sind beim Arbeitgeber bereits erfasst. Nun muss ich noch die Seminarzeiten nachmelden. Wie mache ich das? Nehme ich jetzt die "wirklichen" Zeiten von Mo und Do (also einmal 6 h und einmal 3,5 h) und für Di und Mi melde ich je einen "kompletten" Arbeitstag mit 8h (obwohl die Seminarzeiten ja keine 8,5h hergeben, sondern nur 7,5h)? Ich frage, weil Kölner im Beitrag 46140 am 10.04. schrieb: "Für das Seminar gilt, dass der AG eine Freistellung zu gewährleisten hat. Über Stunden würde ich nie diskutieren als BR." Und am 12.04.:"Seit wann werden denn Seminare in Stunden umgerechnet? (Beitrag 46140)"
Erstellt am 24.05.2013 um 18:13 Uhr von Heidelberg
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MA 400,00 € geht in Rente, Kündigung Ja o. Nein? Zur Schulung
Hallo Mitstreiter, ich habe eine Frage an euch, wo ich mir nicht sicher bin. Eine Mitarbeiter auf der 400,00 € Basis, geht Ende Juni in Rente. Meines Wissens bekommt der Mitarbeiter keine Kündigung da er ja nahtlos in Rente übergeht. Er besteht aber auf eine Kündigung. Lag ich mit meiner Meinung falsch und muss ihm gekündigt werden? Vielen Dank im Voraus Hopit
Erstellt am 24.05.2013 um 13:17 Uhr von Hopit
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BR-Mitbestimmung beim Kunden? Zur Schulung
Einige Mitarbeiter führen z.B. Wartungsarbeiten bei anderen Firma aus. Dort hat die Firma einen Betriebsrat. Wir sind auch ein Betriebsrat. Wie verhält sich das, wenn wir mit einigen Gegebenheiten dort nicht einverstanden sind? Können wir da mitbestimmen oder muss man den dortigen BR ansprechen und der muss sich kümmern?
Erstellt am 24.05.2013 um 10:40 Uhr von tatti
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Täglicher Arbeitsplatzwechsel Zur Schulung
Hallo zusammen, eine Mitarbeiterin aus der Produktion hatte sich beschwert das Sie jeden Tag in verschiedenen bereichen der Produktion eingesetzt wird. Manchmal auch an einem Tag bis zu 3mal. Muss dazu sagen das diese Mitarbeiterin Jahrelang nur in einem Bereich gearbeitet hat. Seit längerem wird Sie von A nach B eingesetzt, Sie ist kein einzelfall in unserem Unternehem. Der Arbeitsvertrag beinhaltet das die Mitarbeiter/in überall einsetzbar sind. Wie kann hier der Betriebsrat vorgehen, soweit ich weiss gilt hier das Direktionsrecht des AG. Danke schonmal im voraus..
Erstellt am 24.05.2013 um 09:56 Uhr von Marcopoloo
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Stellenausschreibung Zur Schulung
Hallo zusammen, wenn Kollegen sich auf ne neue Stelle im Betrieb beerben,bedeutet das ein neuer Arbeitsvertrag?Oder wird es über eine Zusatzvereinbarung geregelt.Der Kollege ist schon viele Jahre in der Firma beschäftigt,falls das ne Rolle spielen sollte.
Erstellt am 23.05.2013 um 15:38 Uhr von Rocce
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