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Alles Wichtige zum Schwerbehindertenausweis

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Der Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihn erhalten nur Menschen mit Schwerbehinderung. Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat. Außerdem muss man in Deutschland wohnen oder arbeiten.

Ein Mann mit Anzug steht vor einer grauen Wand

Die zuständige Behörde

Der Schwerbehindertenausweis wird bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt beantragt, je nachdem, in welchem Bundesland der Antragsteller wohnt. Für den Antrag gibt es ein Formular, das allerdings in jedem Bundesland anders aussieht.

Die folgenden Angaben sind für den Antrag erforderlich:

  • Persönliche Angaben zum Namen, Geburtsdatum und ähnlichem

  • Steueridentifikationsnummer

  • Mitteilung, ob bereits schon einmal ein Antrag gestellt wurde und unter welchem Aktenzeichen

  • Angaben zur Krankenkasse

  • Mitteilungen zu den Gesundheitsstörungen

  • Angabe zu Leistungsträgern, die bereits Begutachtungen durchgeführt haben (z.B. Pflegekasse, Landschaftsverband, Gerichte, Agentur für Arbeit, Gesundheitsamt, Rentenversicherungsträger)

  • Angaben zu den ärztlichen Behandlungen mit Namen und Adressen der Ärzte und Krankenhäuser

  • Mitteilungen zu bereits erfolgten Rehabilitationsverfahren und Kuren inklusive Namen und Adressen der Kliniken und Kostenträger

  • Angabe, welches Merkzeichen der Ausweis haben sollen

  • Schweigepflichtentbindungserklärung der Ärzte

  • Unterschrift des Antragstellers

Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.

Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

Es geht wie so oft in aller Regel um Geld, mit dem die Nachteile gegenüber nicht behinderten Menschen ausgeglichen werden sollen. Um überhaupt solche Nachteilsausgleiche zu erhalten, muss die Schwerbehinderung nachgewiesen werden. Und genau dafür braucht es den Schwerbehindertenausweis, denn dieser ist die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung.

Die Leistungen sind vielfältig. Am Arbeitsplatz geht es um einen besonderen Kündigungsschutz sowie um zusätzliche Urlaubstage. Außerdem können diverse Leistungen der Integrationsämter in Anspruch genommen werden. Das können Kosten für Umbauten am Arbeitsplatz bis hin zu einer Arbeitsassistenz sein.

Steuerlich gibt es ebenfalls Vergünstigungen, auch hier ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises der richtige und einfache Weg.

Gleiches gilt natürlich für verbilligte Eintrittsgelder in Museen, Schwimmbädern oder um vergünstigt mit dem ÖPNV fahren zu können.

Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis

Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises sind verschiedene Merkzeichen angebracht. Nur das Merkzeichen „B" steht auf der Vorderseite.

MerkzeichenBedeutung
GBewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflos
BIBlind
GIGehörlos
BDie Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
TBITaubblind
RFErmäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag
1. Kl1. Klasse, berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse

Die Aufgaben der SBV

Nach § 178 Abs. 1 SGB IX unterstützt die SBV die Beschäftigten auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

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