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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Home-Office gestrichen: Arbeitgeber muss die Präsenzpflicht nachvollziehbar begründen

ArbG Düsseldorf, Az. 3 Ca 6587/25, vom 10.02.2026

Der Fall

Ein IT-Mitarbeiter arbeitete seit Jahren mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit von zu Hause aus, meist montags und freitags. Abgesprochen war das mit seiner direkten Vorgesetzten, auf Basis einer früheren Genehmigung. Im August 2025 erhielt er während seines Sommerurlaubs eine E-Mail des nächsthöheren Vorgesetzten: Sein Home-Office ist gestrichen, bis der Releasewechsel in trockenen Tüchern ist. Hintergrund waren Vorwürfe zu seiner Arbeit im laufenden SAP-Projekt. Ab Oktober 2025 durfte er freitags wieder zu Hause arbeiten, an den übrigen Tagen galt Präsenzpflicht. Dagegen klagte er und verwies auf Reha-Termine, den weiten Arbeitsweg und ein schulpflichtiges Kind.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht Düsseldorf erklärte die Präsenzpflicht von montags bis donnerstags für unwirksam. Das Weisungsrecht aus § 106 Gewerbeordnung erlaubt dem Arbeitgeber, den Arbeitsort festzulegen, aber nur nach billigem Ermessen. Genau daran scheiterte das Unternehmen: Es konnte nicht erklären, wie die Anwesenheit dieses einen Mitarbeiters die Probleme bei Kommunikation und Projektsteuerung löst, zumal die externen Ansprechpartner selbst ausschließlich remote arbeiteten. Die weitergehende Klage blieb erfolglos. Einen Anspruch auf feste Home-Office-Tage hat der Kläger nicht: Aus der jahrelangen Handhabung folgt weder eine betriebliche Übung noch eine verbindliche Zusage.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Für Sie als Betriebsrat hat das Urteil zwei Seiten. Wenn der Arbeitgeber mobile Arbeit zurückfährt, verlangen Sie eine Begründung, die den einzelnen Arbeitsplatz benennt und erklärt, was die Anwesenheit im Betrieb tatsächlich bringt. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass eine jahrelange Praxis Ihre Kollegen schützt. Sicherheit gibt nur eine Betriebsvereinbarung: Wie Sie die verhandeln und welche Mitbestimmungsrechte Ihnen dabei zustehen, zeigt das Seminar Home-Office und mobiles Arbeiten.

Home-Office und mobiles Arbeiten
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben flexible Arbeitsplatzmodelle eingeführt werden sollen oder bereits eingeführt wurden.
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