Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Hinweisgeberstelle ausgelagert? Der Betriebsrat bleibt mit im Boot

LAG Schleswig-Holstein, 2 TaBV 16/24, vom 07.07.2025

Der Fall

Ein Verpackungsunternehmen mit 230 Beschäftigten richtete eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein – jedoch nicht im eigenen Haus, sondern über eine externe Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei. Beschäftigte sollten dort vertraulich Missstände melden können. Der Betriebsrat wurde vorher nicht beteiligt und beantragte gerichtlich, den Betrieb der externen Meldestelle zu stoppen. Mit Erfolg.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht bestätigte: Der Arbeitgeber hat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletzt. Zwar ist die Einrichtung einer Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben, ihre konkrete Ausgestaltung aber mitbestimmungspflichtig – auch bei Auslagerung an eine Kanzlei. Andernfalls entsteht eine „Schutzlücke“ im Betriebsverfassungsrecht.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Sie behalten als Betriebsrat ihr Mitbestimmungsrecht, egal ob die Hinweisgeberstelle intern oder extern betrieben wird. Mitbestimmungspflichtig sind etwa Meldewege, Anonymität, Reaktionszeiten oder vertragliche Regelungen bei externen Dienstleistern. Arbeitgeber sollten daher vor einer Auslagerung das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, sonst drohen Unterlassungsverfügungen und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Hinweisgeberschutzgesetz
4,8
102 Bewertungen
Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.
4,8
102 Bewertungen