Betriebliche Altersversorgung und Erwerbseinkommen
LAG Düsseldorf, Az. 6 Sa 1198/23, vom 11.04.2024
Der Fall
Ein Arbeitnehmer, der neben seiner vorzeitig bezogenen gesetzlichen Altersrente weiterhin Erwerbseinkommen erzielte, sah sich mit einer Kürzung seiner Betriebsrente konfrontiert. Grund war eine tarifvertragliche Regelung, die eine Anrechnung von Einkommen auf die Betriebsrente vorsah. Der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das darüber zu entscheiden hatte, ob eine solche Anrechnung rechtmäßig ist.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Betriebsrente zulässig ist, wenn dies in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt wird. Das Gericht stützte sich auf das Betriebsrentengesetz, das eine solche Praxis nicht verbietet, solange die Anrechnung transparent in der Versorgungsordnung festgelegt ist und keine Diskriminierung vorliegt.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie
Das Urteil räumt Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Versorgungsordnungen ein, insbesondere bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Betriebsrente ein. Sie als Betriebsrat sollten sicherstellen, dass solche Regelungen klar und nachvollziehbar formuliert werden. Weisen Sie Ihre Kollegen darauf hin, dass sie sich über die genauen Bedingungen ihrer Betriebsrente im Klaren sein sollten. Insbesondere wenn sie neben der Rente weiterhin arbeiten oder vorzeitig in den Ruhestand gehen.