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Urteile zum Datenschutz

Datenschutzverstoß durch ein BR-Mitglied kann zur Kündigung führen

LAG Baden-Württemberg, Az. 7 Sa 63/21, vom 04.03.2022

Der Fall:

Ein bei einem Autohersteller in Stuttgart seit mehr als 20 Jahren beschäftigter Entwicklungsingenieur war seit dem Jahr 2006 Mitglied des Betriebsrats. Seine Arbeitgeberin hatte ihm bereits schon einmal gekündigt, wogegen der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingelegt hatte. Die Prozessakten und insbesondere die Schriftsätze der Arbeitgeberin hatte der Arbeitnehmer nun digitalisiert und im Internet für einen größeren Kreis von Personen zum Herunterladen bereitgestellt. In den Schriftsätzen der Arbeitgeberin waren auch personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Gesundheitsdaten weiterer Mitarbeiter mit deren Namen. Daraufhin wurde ihm mit Zustimmung des Betriebsrats erneut außerordentlich gekündigt.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das LAG wies die Klage ab und erachtete die außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt. Es war der Auffassung, dass der Mitarbeiter rechtswidrig und schuldhaft Persönlichkeitsrechte anderer verletzt hatte. Er hätte die in den Schriftsätzen namentlich benannten Personen und deren Gesundheitsdaten nicht veröffentlichen dürfen. Dafür gab es auch keinen rechtfertigenden Grund.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie:

Betriebsräte sollten beim Umgang mit personenbezogenen Daten stets vorsichtig sein. Grobe Verstöße können trotz besonderem Kündigungsschutz zu wirksamen Kündigungen führen.