Allgemeiner Teil
Zweiter Abschnitt: Die Tat
Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
§ 37:Parlamentarische Berichte
Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.