StGB – § 25: Täterschaft

Allgemeiner Teil

Zweiter Abschnitt: Die Tat

Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme


§ 25:Täterschaft

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).