StGB – § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Besonderer Teil

Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung


§ 189:Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.